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E-Zigarette | Wo darf eigentlich gedampft werden?

E-Zigarette | Wo darf eigentlich gedampft werden?

Die Frage, wo überall gedampft werden darf, lässt sich derzeit noch nicht eindeutig beantworten. Aktuell gibt es ein Rauchverbot, dieses ist jedoch nicht mit einem Dampfverbot gleichzusetzen. Klar ist aktuell nur, dass es zwar eine eindeutige Gesetzeslage hinsichtlich des Rauchens gibt und sich für das Dampfen daraus recht unterschiedliche Praktiken ergeben. Im Folgenden möchten wir etwas Klarheit hierzu schaffen.

Rechtslage zum Rauchverbot

Die Rechtslage zum Thema Rauchverbot ist eindeutig, ebenso klar ist dadurch aber auch, dass der Konsum von einer E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt.

Beim Nichtraucherschutz geht es explizit um die Pyrolyse. Damit gemeint sind die Umwandlungsprodukte bei der Verbrennung des Tabaks. Hier genau liegt der eindeutige Unterschied zum Dampfen, denn aufgrund der Funktionsweise einer E-Zigarette kommt es zu keiner Pyrolyse. Aus diesem Grund lässt sich das Rauchverbot nicht generell auf die E-Zigarette übertragen.

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es erst ein einziges Gerichtsurteil aus Nordrheinwestfalen. Das in Münster gefällte Urteil besagt, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht unter den Begriff des Rauchens im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes NRW fällt, somit also E-Zigaretten nicht dem Rauchverbot unterliegen. Daraus resultiert, dass ein Rauchverbot am Arbeitsplatz nicht automatisch gleichzustellen ist mit einem Dampfverbot am Arbeitsplatz.

Darf man dann überall dampfen?

Auch wenn die Rechtslage derzeit noch nicht klar oder eindeutig ist, so gilt aber grundsätzlich überall das Hausrecht. Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer oder Hausbesitzer selber bestimmen darf, ob in seinen Räumlichkeiten nun gedampft werden darf, oder eben auch nicht. Inzwischen ist es so, dass sowohl die Deutsche Bahn als auch zahlreichen Flughäfen von ihrem Hausrecht hinsichtlich eines Dampfverbotes Gebrauch gemacht haben.

Aus diesem Grund sollten sich Dampfer einfach bei dem Eigentümer des jeweiligen Ortes, an dem sie sich befinden, kundig machen, wie das Hausrecht hinsichtlich des Dampfens geregelt ist. So vermeidet man mitunter unnötigen Ärger.

Diese „Dampf-Regeln“ im Blick behalten

Dampfen am Arbeitsplatz | © PantherMedia / fxquadro
Dampfen am Arbeitsplatz | © PantherMedia / fxquadro

Inzwischen ist sehr deutlich geworden, dass aktuell in Deutschland viel Unklarheit bezüglich des Dampfens herrscht. Das betrifft sowohl die Raucher, die Dampfer, wie auch die Nichtraucher. Niemand weiß so wirklich, wo das Dampfen nun eigentlich wirklich erlaubt ist.

Immerhin gibt es inzwischen eine „Dampf-Regel“, die inzwischen bundesweit ihre Gültigkeit hat und keine Ausnahme zulässt. Diese betrifft Kinder und Jugendliche, denen weder eine E-Zigarette, noch eine E-Shisha oder eine Wasserpfeife verkauft werden darf. Damit wurde das Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgeweitet.

Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums ist auf Bundesebene vorerst kein Dampfverbot geplant. Das liegt in erster Linie daran, dass derzeit nicht wissenschaftlich erwiesen ist, ob eine Gefahr des Passivrauchens von E-Zigaretten ausgeht. Darin liegt auch der Grund, dass E-Zigaretten nicht dem staatlichen Bundesnichtraucherschutzgesetz unterliegen.

Dieses Gesetz regelt das Rauchverbot sowohl in Einrichtungen des Bundes als auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass das Dampfen dort zunächst einmal generell erlaubt ist. Da die Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes aber Ländersache ist, wird die Sachlage deutlich verkompliziert. Denn in einigen Bundesländern gelten die gleichen Verbote für E-Zigaretten wie für herkömmliche Zigaretten. Ein deutliches Beispiel für diese unterschiedlichen Regelungen ist unter anderem Bayern. Hier sind E-Zigaretten erlaubt, sofern sie keinen Tabak enthalten.

Allerdings fehlt bislang eine einheitliche Regelung. Niemand weiß daher genau, ob das Dampfen nun in öffentlichen Gebäuden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder Gaststätten gestattet ist, oder nicht.

Was bedeutet die unklare Rechtslage für den Arbeitsplatz?

Auch hier ist die Unklarheit über das Dampfen recht groß. Auf der einen Seite handelt es sich bei Büros nicht um öffentliche Einrichtungen, wenn sich nicht um Ämter handelt, sondern um private Räumlichkeiten. Damit hat das Gesetz hier sowieso keinen Einfluss auf das Dampfen.

Hier liegt die Entscheidungsgewalt eigentlich beim Arbeitgeber. Doch weder die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) noch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) können auf die E-Zigarette angewendet werden. Das hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer rein theoretisch ein Dampfverbot im Büro einfach ignorieren könnte.

Ob das allerdings strategisch besonders empfehlenswert ist, sei dahingestellt. Hier besteht natürlich die akute Gefahr, das Betriebsklima massiv negativ zu beeinflussen.

Dampfen wird oftmals geduldet

Die noch immer unklare Rechtslage vereinfacht die Situation zwar nicht gerade, dennoch ist Fakt, dass viele Nichtraucher das Dampfen überhaupt nicht als störend empfinden. Inzwischen ist das Dampfen zu einem gewohnten Bild geworden. Hinzu kommt, dass es hier nicht zu den unerwünschten Rauchentwicklungen kommt, die darüber hinaus auch gesundheitsschädlich sind.

Viele Nichtraucher empfinden den sanften Geruch der Liquids sogar als angenehm. Es kommt hier weder zu einer Geruchsbelästigung noch zu einer Verschmutzung durch Aschereste, und auch Brände, die oftmals durch die Nutzung von herkömmlichen Zigaretten verursacht wurden, sind hier nicht zu befürchten. Das haben auch viele Nichtraucher längst realisiert. Aus diesem Grund bewerten sie das Dampfen in der Regel auch recht positiv und sehen keinen Grund, das Dampfen zu verbieten.

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