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Metholverbot – und was nun?

Metholverbot – und was nun?

Seit dem 20. Mai 2020 ist es nun wirklich amtlich. Seit diesem Zeitpunkt dürfen in Europa keine Menthol-Zigaretten mehr verkauft werden. Grund dafür ist, dass der Europäische Gerichtshof im Rahmen der neuen EU-Tabakproduktrichtlinie beschloss, so die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

Nun gibt es also eine ganze Reihe von Produkten, die vom neuen Menthol-Verbot betroffen sind. Allerdings stehen auf dem Markt auch nach wie vor Alternativen zur Auswahl. Wir nehmen alles Wissenswerte dazu unter die Lupe.

Menthol-Verbot, doch es geht auch anders

Es sind einige Produkte vom neu beschlossenen Menthol-Verbot betroffen. Dazu zählen nicht nur Zigaretten, sondern ebenso Tabak mit Menthol und HEETS mit Menthol-Aroma. Auch der Shisha-Tabak mit Menthol ist verboten.

Aber ganz so schlimm, wie es sich im ersten Moment anhört, ist es dann doch nicht. Man muss also nicht gänzlich auf Menthol verzichten. Noch immer gibt es eine Reihe von Alternativen zur Mentholzigarette, die dem Nutzer zur Verfügung stehen. Dazu gehören:

  • Zigarettenhülsen mit Menthol-Aroma
  • Kautabak bzw. sogenannte Chew Bags mit Menthol
  • Menthol-Liquids

Das ätherische Öl Menthol wird aus der Pflanzenart Minze gewonnen. Genau dieses ätherische Öl darf nun nicht mehr in herkömmlichen Zigaretten als Beistoff verwendet werden. Anders verhält es sich jedoch mit den Menthol-Liquids, denn diese sind von der Regelung nicht betroffen.

Warum ist es zu dem Menthol-Verbot gekommen?

Mentholverbot EU | © PantherMedia / macniak
Mentholverbot EU | © PantherMedia / macniak

Im Rahmen der EU-Tabakrichtlinen wurde bereits im Jahr 2014 beschlossen, dass Produkte mit charakteristischen Aromen langfristig aus dem Verkauf genommen werden sollen.

In erster Linie ging es bei dem Verbot von Menthol Zigaretten darum, dass den Jugendlichen der Einstieg ins Rauchen deutlich erschwert wird. Warum das ausgerechnet mit Menthol zusammenhängen soll, ist schnell erklärt. Die Mentholzusätze in der herkömmlichen Zigarette unterdrücken bzw. lindern den Hustenreiz. Darum wird das Menthol in herkömmlichen Zigaretten als maskierter Stoff bezeichnet. Denn genau dieser unterdrückt beim Verbraucher den Husten. Das bedeutet, dass das Menthol in Zigaretten das tiefe Inhalieren erleichtert, weil es die hustenauslösenden Bestandteile des Zigarettenrauchs maskiert.

2016 trat dann das neu ausgerichtete Tabakerzeugnisgesetz in Kraft. Allerdings gab es für den Zusatzstoff Menthol eine sogenannte Übergangsfrist, die den weiteren Gebrauch bis zum 20. Mai 2020 ermöglichte.

Diese Maßnahme sollte sowohl den Verbrauchern als auch den Herstellern die Möglichkeit geben, sich nach Alternativen umzusehen.

Nun mag man sich vielleicht fragen, ob Menthol am Ende gefährlich ist. Wie immer und überall gilt: Die Dosis macht das Gift. Für gewöhnlich ist Menthol vollkommen harmlos. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Kinder dürfen grundsätzlich keine mentholhaltigen Produkte zu sich nehmen, da die Kinderleber das Menthol nicht adäquat abbauen kann. Bei normaler Anwendung ist Menthol für Erwachsene weder bei der Inhalation noch bei der Verwendung von Kaugummis, Bonbons oder e-Liquids schädlich.

Liquids mit Menthol Aroma sind erlaubt

Zwar sollten in Deutschland durch die Umsetzung der Tabakverordnung eigentlich alle mentholhaltigen Produkte verboten werden, aber das BfTG e.V. (Bündnis für Tabakfreien Genuss) konnte bei einer Bundestagsanhörung ein anderes Ergebnis erreichen. Bei einem Menthol Liquid für E-Zigaretten handelt es sich in erster Linie um einen Geschmacksstoff, und nicht, wie das bei herkömmlichen Menthol Zigaretten der Fall war, um einen maskierenden Stoff.

➜ Eine tolle Alternative

Die Menthol Liquids stellen eine sehr gute Alternative zur herkömmlichen Zigarette dar. Hier muss nicht auf das frische und so vertraute Minze Geschmackserlebnis verzichtet werden. Gleichzeitig wird durch das Dampfen kein unangenehm riechender Tabakgeruch freigesetzt.

Ein weiteres Highlight der Minze Liquids ist aber natürlich auch deren große Vielfalt. Es steht nämlich nicht nur das klassische Menthol-Liquid zur Verfügung, sondern es gibt weitere Liquids, die in tollen und aufregenden Kombinationen erhältlich sind. Dazu zählen beispielsweise Kombinationen mit Erdbeere, Heidelbeere oder auch Schoko.

➜ Fazit: Kein generelles Verbot von Menthol

Da es sich bei dem Menthol in herkömmlichen Zigaretten um einen sogenannten maskierten Stoff handelt, wurde es entsprechend verboten. Anders verhält es sich bei Menthol-Hülsen. Hierbei handelt es sich um Zigarettenhülsen, bei denen nur der Filter mit Menthol versetzt ist. Hier gibt es keine maskierende Wirkung.

Das Gleiche gilt auch für E-Liquids. Hier ist der Geschmacksstoff ganz bewusst als reine Geschmacksrichtung gewählt, ohne dabei in irgendeiner Weise manipulativ zu sein. Ebenso wenig von dem Verbot betroffen sind Aroma-Shots zum Selbermischen oder Menthol-Kristalle aus der Apotheke. Wer also auf die verfügbaren, legalen Alternativen zurückgreift, muss nach wie vor nicht auf den Menthol-Geschmack verzichten.

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