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Was beinhaltet das neue Mietrecht?

Was beinhaltet das neue Mietrecht?

Das neue Mietrecht
Das neue Mietrecht

Seit dem 1. Mai 2013 gilt ein neues Mietrecht. Die wichtigsten Veränderungen beziehen sich auf die energetische Modernisierung von Wohnraum und die Beschleunigung von Räumungsklagen.

Weiterhin wurde eine neue Kappungsgrenze für Mieterhöhungen eingeführt.

Bei Verzögerungen der Kautionszahlung kann fristlos gekündigt werden. Eigenbedarfsanmeldung einer Wohnung kann unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion erst ab 3 Jahre nach Einzug des Mieters erfolgen. Das sind die in Kurzform dargestellten Neuerungen. Vorausgegangen waren dieser Mietrechtsreform heftige Diskussionen, bei denen die unvereinbaren Positionen von Mieterbund und Eigentümergesellschaft klar zum Ausdruck kamen. Diese Reform soll jedoch das Ergebnis eines Kompromisses dieser Positionen darstellen. Ob das gelingt, wird die weitere Entwicklung zeigen. Es deuten sich bereits wieder heftige Diskussionen an, zumal in einigen Punkten noch weitere Verordnungen folgen müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bei anderen Neuerungen besteht jedoch jetzt schon eine höhere Rechtssicherheit.

Neues Mietrecht – Mai 2013 – Zwangsräumungen erleichtert

Die Mietrechtsreform hat zwei Schwerpunkte. Diese betreffen zum einen die Beseitigung von Hindernissen bei der energetischen Sanierung und zum Anderen die bessere Durchsetzung von Rechten der Vermieter bei Kündigungen.

Änderungen bei der energetischen Sanierung und Mieten

– Modernisierung zur Energieeinsparung

Nach den Neuerungen des Mietrechts ist vorgesehen, dass eine Mietminderung bei Sanierungsmaßnahmen, die zur letztendlichen Einsparung des Energieverbrauchs führen, während der ersten 3 Monate der Arbeiten nicht geltend gemacht werden kann. Jedoch gibt es eine Ausnahme.

Wenn der Mieter innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Maßnahmen Einspruch einlegt und in seinem konkreten Fall einen Härtefall nachweisen kann. Der Mieter kann zur Mietminderung auch keine wirtschaftlichen Gründe mehr anführen. Erst nach der Sanierung wird über Mieterhöhungen gesprochen. Der Vermieter muss die Maßnahmen zur energetischen Sanierung mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen.

– Senkung der Kappungsgrenze

Die Miete kann in Gebieten, wo Wohnungsnot herrscht, nicht mehr wie bisher innerhalb von 3 Jahren bis zu 20%, sondern höchstens bis zu 15% erhöht werden. Diese Gebiete müssen per Rechtsverordnung vom Land für 5 Jahre bestimmt werden.

Tagesschau vom 01.05.2013 20.00 Uhr

Änderung bei Kündigungen

– Beschleunigung von Räumungsprozessen

Die Mietrechtsreform stärkt auch die Rechte der Vermieter bei Räumungsklagen. Räumungsprozesse sollen beschleunigt werden. Ein Hinderungsgrund für Räumungen war bisher der Aufenthalt Dritter in der Wohnung, von dem der Vermieter nichts wusste. Jetzt kann auch in diesem Fall die Wohnung per einstweiliger Verfügung geräumt werden.

Da die Mietkosten während des Prozesses weiterlaufen, müssen die Mieter für diese Zeit eine Mietsicherheit über Bürgschaften, Bargeld, Wertpapiere oder eine Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Einrichtung hinterlegen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Räumung per einstweiliger Verfügung veranlasst werden.

– Kaution

Bei Nichtzahlung der Kaution kann der Vermieter den Mieter ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.

– Eigenbedarfskündigung

Der Mieter wird besser vor Eigenbedarfskündigung geschützt, denn Eigenbedarfsanmeldung kann bei Neumietern unter allen Bedingungen erst ab 3 Jahren angekündigt werden.

Fazit

[sws_green_box box_size=“640″]Die Änderungen des Mietrechts sind sinnvoll, stärken jedoch hauptsächlich die Rechte der Vermieter und müssen deshalb auch kritisch betrachtet werden. Man sollte aber auch beachten, dass die Beschleunigung der energetischen Sanierung die Energiekosten senkt. Weiterhin soll die Beschleunigung von Räumungsklagen das Mietnomadentum bekämpfen. Allerdings wird die weitere Entwicklung nun zeigen, inwieweit auch die Rechte der Mieter gestärkt werden können. [/sws_green_box]

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Andre Bonn

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