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GEZ 2013 Gebühren | Klage? GEZ Umgehen?

GEZ 2013 Gebühren | Klage? GEZ Umgehen?

GEZ 2013
GEZ 2013

Seit Beginn des Jahres 2013 wurden die Regelungen der Rundfunkgebühren verändert. Zuvor gab es ein System, das auf das Vorhandensein von Geräten, die zum Rundfunkempfang fähig sind, abzielte.

Nachdem einige Jahre Computer von der Rundfunkgebühr befreit waren, galten in den letzten Jahren auch internetfähige Computer und sogar Handys als Rundfunkempfänger.

Immerhin konnten sie über das Internet Fernsehen oder Radio empfangen. Doch wer kein empfangsfähiges Gerät besaß, musste auch keine Rundfunkgebühr bezahlen. Er musste über diese Tatsache der mit dem Einzug der Rundfunkgebühren beauftragten GEZ (Gebühreneinzugszentrale) auch keine Mitteilung machen. Vielmehr bestand eine solche Mitteilungspflicht nur, wenn Geräte zum Empfang vorhanden waren, nicht aber, wenn keine existierten. Es war also bis zum Jahr 2012 möglich, keine Rundfunkgebühr zu bezahlen, wenn keine Empfangsgeräte vorhanden waren.

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Seit Anfang 2013 hat sich an der Gesetzeslage nun einiges verändert. Die wichtigste Änderung ist, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland mit festem Wohnsitz gemeldeten Personen, sofern sie diesen als Hauptwohnsitz verwenden, die Rundfunkgebühr bezahlen müssen.

Hierbei kommt es nicht mehr darauf an, ob tatsächlich Empfangsgeräte vorhanden sind, es muss also auch dann gezahlt werden, wenn keine Geräte vorhanden sind.

Eine weitere Änderung ist, dass die Höhe der Rundfunkgebühr nun auf die vormalige Höhe der Gebühr für Radio- und Fernsehempfang festgelegt ist. Es gibt also keine niedrigere Gebühr für reinen Radioempfang. An diesen Maßnahmen ist kritisch zu sehen, dass hier Personen, die keinen Rundfunk empfangen, trotzdem eine Rundfunkgebühr auferlegt wird. Ob diese Art der Gebühr, die praktisch die Funktion einer Kopfsteuer hat, rechtlich dauerhaften Bestand haben wird, ist noch nicht klar, jedoch wird sie zweifellos für lange Zeit in Kraft bleiben. Es ist also ratsam, sich auf sie einzustellen. Die ersten Klagen laufen aber bereits.

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Die zweifellos vorhandenen Nachteile wurden durch einige Vorteile auf anderen Gebieten abgefedert. So müssen zum Beispiel Wohngemeinschaften generell nur einmal die Rundfunkgebühr bezahlen; ein Mitglied der Wohngemeinschaft übernimmt die Gebührenpflicht und alle anderen müssen nicht zahlen. Wenn dieses Mitglied nun z.B. durch Arbeitslosigkeit von der Gebührenzahlung befreit ist, muss dennoch keines der anderen Mitglieder der Wohngemeinschaft zahlen.

Ähnliches gilt für Betriebsstätten und so genannte „Einrichtungen des Gemeinwohls“, worunter Hochschulen, Polizei, Vereine und Stiftungen verstanden werden. Auch sie müssen nur einmal die Rundfunkgebühr zahlen. Auf Antrag von der Gebühr befreien lassen können sich Empfänger staatlicher Sozialleistungen, Empfänger von Bafög und Taubblinde.

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GEZ Gebühren 2013

Es gibt nur noch wenige Möglichkeiten, die GEZ Gebühren 2013 zu umgehen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt oder ins Ausland verlegt wird.

Außerdem, wenn kein fester Wohnsitz vorhanden ist, etwa bei Obdachlosigkeit und aber auch bei Dauercampern, denn ein Wohnmobil oder Campingwagen ist kein fester Wohnsitz.

Somit ist derjenige, der ihn bewohnt, nicht gebührenpflichtig. Dasselbe gilt auch für Binnenschiffe. In diesen Fällen besteht also die Möglichkeit, die Rundfunkgebühr abzumelden, oder wenn noch keine Rundfunkgebühr gezahlt wird, diese nicht anzumelden. Das ist auch vollkommen gesetzeskonform.

Nicht gesetzeskonform ist jedoch die einfache Nichtzahlung, wenn eine nicht angemeldete Wohnung bewohnt wird. Jedoch hat die GEZ in diesem Fall kaum eine Möglichkeit, die Zahlung herbeizuführen. Wer seine Wohnung anmeldet, sollte allerdings wissen, dass die GEZ von den Einwohnermeldeämtern, wie bisher auch, Auskünfte über die Gemeldeten erhält und auch auf weitere Quellen wie etwa Telefonbücher, gerne zurückgreift.

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GEZ Gebühren 2013 umgehen

Die Kündigung nimmt im Fall der Rundfunkgebühr die Form der Abmeldung an; eine Kündigung im eigentlichen Sinne gibt es nicht, da keine vertragliche Leistung erbracht wird. Vielmehr wird die Rundfunkgebühr ja auch fällig, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird.

Eine Klage gegen die Rundfunkgebühr ist möglich, wenn man der Meinung ist, diese wäre gesetzeswidrig, zum Beispiel nicht verfassungskonform.

Ein Klageweg wird indes lang und schwierig sein und kann daher nur entschlossenen und gut informierten Personen empfohlen werden, die die Geduld und Energie aufbringen, einen solchen Klageweg bis zum Ende zu gehen.

Fazit: Zusammenfassend kann man sagen, dass die neue Rundfunkgebühr – also die GEZ 2013, bei allen kleinen Verbesserungen, die sie einigen Minderheiten bringt, insgesamt doch eine drastische Verschlechterung für den größten Teil der Bevölkerung darstellt. Denn hier wurde eine Gebühr geschaffen, auch für den Fall, dass die Leistung nicht in Anspruch genommen wird, ja selbst, wenn diese Leistung unerwünscht ist. Ganz offensichtlich wird und wurde hier versucht, Programme und Medienformen, die insbesondere bei der Jugend zunehmend an Beliebtheit verlieren, diesen trotzdem zukommen zu lassen (durch Streaming über das Internet, was ja auch unterbleiben könnte) und vor allem diese dafür zahlen zu lassen, obwohl sie wenig Interesse daran hat. Diese Gebührenpolitik kann man durchaus kritisch sehen.

Weitere Infos:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
http://www.bild.de/ratgeber/recht/gez/gez-beitragsservice-neue-gebuehr-aufruhr-facebook-einspruch-leserkommentare-25952644.bild.html
http://www.chip.de/news/GEZ-2013-Diese-Gebuehren-zahlen-Sie-naechstes-Jahr_59318198.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gez-befreiung-ab-2013-rundfunkbeitragsbefreiung.php

Bildquelle
Artikelbild: ©panthermedia.net Andre Bonn

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