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Einfach so gekündigt – was nun?

Einfach so gekündigt – was nun?

Manchmal hat es sich bereits angedeutet und manchmal kommt es aus heiterem Himmel. Sicher ist jedoch: Eine Kündigung nimmt man in den seltensten Fällen einfach so hin. Schließlich handelt es sich häufig um einen einseitigen Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wir erklären dir im Folgenden, was du tun kannst, wenn du deine Kündigung nicht gerechtfertigt findest. Es kann sogar sein, dass die Kündigung für unwirksam erklärt werden kann – sofern du die richtigen Schritte in die Wege leitest.

Kündigungsschutzklage fristgerecht einreichen

Mit Erteilung der Kündigung beginnt eine 3-Wochen-Frist. Innerhalb dieses Zeitraumes musst du eine sogenannte Kündigungsschutzklage einreichen, um dich gegen die erfolgte Kündigung zu wehren. Verpasst du diese Frist, gilt die Kündigung als akzeptiert.

Natürlich hat eine Klage nicht immer Erfolg. Aber wer nicht klagt, hat schon automatisch verloren. Informiere dich unbedingt bei einem Experten für Arbeitsrecht bezüglich deiner Möglichkeiten und Rechte. Wenn du deinen Job schon nicht retten kannst, steigerst du vielleicht wenigsten deine Chancen auf eine Abfindung oder verhinderst, dass dein Arbeitszeugnis unrechtmäßig negativ formuliert wird.

Der Teufel steckt im Detail: Auf Formfehler achten

Aufhebungsvertrag | © panthermedia.net /Jürgen Hüls
Aufhebungsvertrag | © panthermedia.net /Jürgen Hüls

Es gibt eine ganze Reihe an Formfehlern, die deinem Arbeitgeber unterlaufen können. Diese können im (für dich) besten Fall dazu führen, dass die Kündigung als unwirksam deklariert wird.

Eine Kündigung muss z.B. immer schriftlich erfolgen. Wirst du gewissermaßen „vom Hof gejagt“, musst du nicht mehr zur Arbeit kommen (dein Chef hat dich schließlich freigestellt), aber du bist auch nicht offiziell gekündigt. Wichtig ist natürlich, dass du Zeugen hierfür hast.

Wer hat dir überhaupt gekündigt? Es kann sein, dass dir eine Person das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, die dafür gar nicht berechtigt ist. Ein Blick auf das offizielle Dokument lohnt sich zudem. Ist dort überhaupt dein Arbeitgeber aufgeführt oder steht dort z.B. der Name der Muttergesellschaft? Auch kopierte Unterschriften und Stempel können dafür sorgen, dass eine Kündigung (zunächst) als nicht wirksam erklärt wird.

Verfügt dein Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser zudem vor jeder Kündigung angehört werden. Ist dies nicht erfolgt, ist deine Kündigung erst einmal vom Tisch! Auf jeden Fall solltest du bei deiner Kündigungsschutzklage deinem Arbeitgeber erst einmal unterstellen, dass dieser diese Formvorschrift verletzt hat. Dann ist dieser nämlichen in der Position, zu erklären, dass alles sauber abgelaufen ist.

Zudem solltest du prüfen, ob die Kündigungsfrist wirklich eingehalten wurde. Wirft dir das Unternehmen ein grobes Fehlverhalten vor, das zu einer fristlosen Kündigung führt, darf das beschriebene Fehlverhalten zudem nicht länger als 2 Wochen zurückliegen.

Übrigens: Schwangere und auch Väter genießen besonderen Schutz! Vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis zum 4. Monat sind Mütter unkündbar. Väter können zudem in Elternzeit gehen und können diese sogar schon 8 Wochen im Voraus beantragen.

Wenn sich nichts mehr machen lässt

Geschäftsmann | © panthermedia.net /minervastock
Geschäftsmann | © panthermedia.net /minervastock

Manchmal lässt sich gegen eine Kündigung einfach nichts unternehmen. Wenn so ein Fall eintritt, musst du dennoch einen kühlen Kopf bewahren.

Zunächst musst du dich darum kümmern, dass du in deiner Orientierungsphase finanziell abgesichert bist. Direkt nach deiner Kündigung solltest du dich daher bei der Agentur für Arbeit melden. Bist du hier zu spät dran, verschenkst du viel Geld.

Übrigens: Bei fristlosen Kündigungen aufgrund eines enormen Fehlverhaltens erhältst du das Arbeitslosengeld normalerweise erst nach einer dreimonatigen Sperrfrist. Um das zu verhindern, solltest du dem zuständigen Sachbearbeiter versichern, dass die fristlose Kündigung ungerechtfertigt war, um ggf. eine Ausnahmeregelung zu erwirken.

Bist du gekündigt, musst aber bis zum Ende der Frist noch für dein altes Unternehmen arbeiten, darfst du übrigens dennoch verschiedene Termine wahrnehmen. Musst du z.B. bei der Arbeitsagentur erscheinen oder hast du ein Vorstellungsgespräch? Dann muss dir dein alter Arbeitgeber frei geben. Selbst für die Vorbereitung (z.B. Bewerbungen schreiben, Passfotos anfertigen lassen etc.) muss dir eine „angemessene“ Zeit eingeräumt werden. Etwaige Urlaubsansprüche musst du also dafür nicht opfern.

Fazit zu Kündigungen

Abschließend lässt sich festhalten, dass eine Kündigung immer eine schwierige Situation ist. Wer ruhig bleibt und schnell die richtigen Maßnahmen ergreift, kann aber sicherstellen, dass seine Rechte nicht übergangen werden.

Eine Kündigung kann als unwirksam erklärt werden, wenn Formfehler identifizierbar sind. Das vorherige Einreichen einer Kündigungsschutzklage ist dafür allerdings die Grundvoraussetzung. Wichtig ist dabei das Einhalten der 3-Wochen-Frist. Zudem lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Wer sich gegen die Kündigung zur Wehr setzt, hat natürlich keine Erfolgsgarantie. Allerdings steigen die Chancen, dass der Gekündigte wenigstens noch eine Abfindung erhält oder zumindest mit einem fairen Zeugnis das Unternehmen verlassen kann.

In der Phase der beruflichen Neuorientierung darf das alte Unternehmen ihrem (noch) Angestellten keine Steine in den Weg legen. Möchte dieser z.B. zum Bewerbungsgespräch gehen, muss diesem dafür die nötige Zeit gegeben werden.

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