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Abmahnung bei eBay bekommen | Privatauktion und Händler betroffen

Abmahnung bei eBay bekommen | Privatauktion und Händler betroffen

Abmahnung bei eBayFür Gewerbetreibende und auch für zahlreiche Privatpersonen, die Waren auf der Plattform eBay anbieten, kann dies infolge hoher Abmahngebühren schnell zu einem teuren Problem werden. Das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Zusammenhang mit gewerblichen oder auch privaten Angeboten auf eBay hat sich, da es für Rechtsanwälte überaus lukrativ zu sein scheint, in letzter Zeit zu einer regelrechten und krebsgeschwürartig wuchernden Abmahnindustrie entwickelt.

Sowohl Privatanbieter, insbesondere aber Kleingewerbetreibende, die auf eBay ihre Produkte anzubieten versuchen, werden dabei immer wieder das Opfer von cleveren Abmahnvereinen oder Abmahnkanzleien, die das Versenden solcher Abmahnungen bereits gewerbsmäßig betreiben.

Privatauktionen

Private Anbieter, die Waren auf eBay verkaufen wollen, werden meist wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und finanziell in Regress genommen. Hierfür ist bereits die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material im Zusammenhang mit dem entsprechenden Angebot auf eBay ausreichend.

Dies können Fotos oder aber auch Stadtplanausschnitte für Anfahrtsbeschreibungen sein. Ein zweiter Aspekt, der häufig bei eBay genutzt wird, um private Bieter abzumahnen, ist eine angebliche oder tatsächliche Markenrechtsverletzung. Beispielhaft sei hier der Fall eines privaten Anbieters angeführt, der markenrechtlich geschützte Zinnsoldaten nach gegossen und dann bei eBay angeboten hatte.

Gewerbetreibende

Bei Kleingewerbetreibenden oder rein gewerbetreibenden Anbietern, die bei eBay regelmäßig Produkte in der Absicht der Gewinnerzielung anbieten, ergeben sich für findige Abmahn-Vereine und Abmahn-Anwälte jedoch weitaus mehr Gründe für das Versenden von Abmahn-Briefen mit den entsprechenden Geldforderungen.

Meist wird der Gewerbetreibende von findigen Kanzleien abgemahnt, weil auf seiner entsprechenden eBay-Seite die Anbieterkennzeichnung vollständig fehlt oder aber unvollständig ist. Diese sogenannte Pflicht zur Anbieterkennzeichnung oder auch Impressumspflicht, basiert einerseits auf dem § 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Unterrichtungspflicht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen, auf dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG), vom Sommer 1997 und auf dem Telemediengesetz (TMG), wonach jedes gewerbsmäßige Angebot im Internet eine ladungsfähige Adresse enthalten muss.

Ein weiterer Anlass, um den gewerbsmäßigen Anbieter einer Ware auf eBay mit einer Abmahnung zu überziehen, ist regelmäßig auch die fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Zum einen schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bereits im § 355 die Widerrufsbelehrung eines Letztverbrauches im geschäftlichen Verkehr mit einem Gewerbetreibenden zwingend vor, zum anderen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch insbesondere bei Internetbestellungen, die unter den Rechtsbegriff des sogenannten Fernabsatzvertrages fallen, im §§ 312 b und 312 d diese Widerrufsbelehrung des Letztverbrauchers zwingend vor.

Weitere Punkte, die zu Abmahnungen von Anbietern von Ware auf eBay führen können, sind deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die oft einfach irgendwo im Internet kopiert und dann ganz einfach verwendet werden, obwohl sie wettbewerbswidrige und damit unzulässige Klauseln enthalten. Hier gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen gerichtsfest sein!

Es empfiehlt sich für Gewerbetreibende daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stereotyp und gewerbsmäßig für eine Vielzahl von bei eBay geschlossenen Verträgen verwenden möchten, diese möglichst durch einen Anwalt ihres Vertrauens erstellen zu lassen, um von vornherein möglichen Abmahn-Kanzleien, die auf eBay gezielt auf die Suche nach Opfern gehen, dadurch keinerlei Angriffspunkte zu bieten!

Weitere Abmahngründe, die neben gewerbsmäßigen Anbietern bei eBay auch immer wieder Privatpersonen treffen, die beispielsweise ahnungslos Gegenstände aus Haushaltsauflösungen oder Ähnliches bei eBay zu veräußern suchen, sind fehlerhafte Produktbeschreibungen oder Verstöße gegen die Regeln bei Produktbeschreibungen; fehlende oder fehlerhafte Mehrwertsteuerangaben und fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Versandkosten. Leider lässt sich feststellen, dass viele der im Zusammenhang mit einem Angebot bei eBay verschickten Abmahnungen nicht berechtigt sind. Mitunter handelt es sich um offensichtliche juristische Behinderungen von direkten Mitbewerbern oder um ungerechtfertigte Arten von Abmahnungen, die pauschal und regelrecht flächendeckend und in schierer Gewinnerzielungsabsicht von Vereinen oder Kanzleien verschickt werden.

eBay-Abmahnung wegen 1 falschem Bild ! über 600.- €

Folgende Zusammenfassung haben wir auf einer Fachseite gesehen:

Die häufigsten Abmahngründe bei eBay

  1. die Verwendung inhaltlich unzureichender AGB
  2. das Fehlen einer wirksamen Klausel zur Übernahme der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes (40 €-Klausel)
  3. die Verwendung veralteter Widerrufs-oder Rückgabebelehrungen
  4. die unzulässige Einschränken des Widerrufsrechts (wie z.B. die Aussage „Rücknahme nur in Originalverpackung“)
  5. das Fehlen oder die falsche Platzierung von Grundpreisangaben
  6. die fehlende bzw. unzureichende Ausweisung der Versandkosten

Auch bei eBay-Abmahnungen gilt

  • Frist beachten!
  • Die Abmahnung nicht ignorieren!
  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  • Nicht die gegnerische Kanzlei anrufen!
  • Anwaltlichen Rat einholen!

Quelle: http://www.abmahnungsberater.de/wettbewerbsrecht/

Wie sollte man Abmahnungen bei eBay nun begegnen?

Bei einer Abmahnung richtig reagieren

Richtig reagierenZunächst gilt der Grundsatz, wonach es generell sinnvoll ist, sich in diesem Fall an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die mit der Bekämpfung des Abmahn-Unwesens hinreichende Erfahrungen hat. Auch kann sich der von einer Abmahnung bei eBay Betroffene ratsuchend an den Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e. V. wenden.

Die offizielle Statistik belegt bereits, dass etwa 4,3 Millionen Internet-Nutzer (fast 6 %!) in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal abgemahnt worden sind. Eine Abmahnung bei eBay sollte demnach auf gar keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden! Grundsätzlich muss auf jede Abmahnung bei eBay auch reagiert werden, denn sowohl ihr Ignorieren, wie auch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung, beides kann zu gravierenden finanziellen Verlusten und im Extremfall sogar bis zur Existenzgefährdung für den Betroffenen führen!

Eine anwaltliche Beratung ist daher dringend nötig, weil nicht jede Abmahnung bei eBay berechtigt ist; weil selbst die Abmahnung Formfehler enthalten kann, die sie unwirksam machen; weil der Unterzeichner an eine Unterlassungserklärung länger als 30 Jahre gebunden ist; weil der Abmahner künftig auch nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung eine hohe Vertragsstrafe geltend machen kann; weil viele Abmahnungen gewerbsmäßig und ungerechtfertigt erstellt werden und viel zu hohe Abmahnkosten enthalten. Dies sind nur einige wenige Gründe, die das Aufsuchen eines Anwaltes im Falle einer Abmahnung bei eBay dringend geboten erscheinen lassen. Die Liste der Gründe ließe sich noch seitenlang fortsetzen. Daher gilt als erster Grundsatz für denjenigen, der eine Abmahnung bei eBay erhalten hat: Zunächst erst einmal einen Anwalt mit hinreichender Erfahrung im Internethandel, im Vertragsrecht, im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht aufsuchen!

Der Anwalt wird zunächst prüfen, ob er den Abmahnenden bereits kennt und ob dieser das Abmahnen womöglich regelmäßig und in Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Erst dann wird der kundige Anwalt prüfen, ob und inwieweit die Abmahnung bei eBay möglicherweise berechtigt ist. Dann wird der Anwalt eruieren, inwieweit die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung, in unveränderter oder aber in modifizierter Form, für den bei eBay Abgemahnten vorteilhaft und sinnvoll ist. Ein versierter Anwalt wird bei gerechtfertigter Abmahnung stets versuchen, einen Vergleich mit der Gegenseite zu erzielen. Bei unberechtigter Abmahnung wird es der Anwalt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen oder selbst Feststellungsklage in Verbindung mit Gegenabmahnung und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Gericht erheben. Die Hinterlegung einer Schutzschrift bei Gericht durch den Anwalt des Abgemahnten schützt den Abgemahnten vor einstweiligen Verfügungen der Gegenseite. Noch einmal daher an dieser Stelle als dringenden Rat: Bei Abmahnungen zum Anwalt!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Randolf Berold
Unten-Links: ©panthermedia.net Bernd Friedel

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