Für viele Steuerzahler wäre es eine Entlastung. Nachdem schon seit vielen Jahren aus verschiedenen Kreisen der Solidaritätszuschlag immer wieder in Frage gestellt wird, passiert nun endlich was in diese Richtung. Aktuell steht der Solidaritätszuschlag auf dem Prüfstand.
Eingeführt wurde er erstmalig kurz nach dem Mauerfall. Zunächst war er nur auf ein Jahr befristet und betrug 3,75 Prozent. Er sollte dazu dienen, dass die neuen Bundesländer aufgebaut und entsprechend modernisiert werden können. Soweit eigentlich keine schlechte Idee. Allerdings hatte die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 1995 wieder eingeführt. Dieses mal aber mit einem Beitrag von 7,5 Prozent. Anscheinend weiss bis heute kein Mensch, wofür dieses Geld ist. Anzunehmen ist, dass hiermit einfach nur die Steuerkassen gefüllt wurden. Immerhin 13 Milliarden Euro bringt der Soli jedes Jahr in die Staatskasse.
Nachdem nun die Stimmen immer lauter wurden, die eine Abschaffung des Soli erreichen wollten, scheint sich tatsächlich etwas zu bewegen. In Hannover hat Georgia Gascard nun den Weg für eine mögliche Abschaffung der Steuer frei gemacht. Damit ist sie über Nacht zu einer berühmten Richterin geworden.
Das Gericht in Hannover hat am Mittwoch beschlossen, eine Klage gegen den Soli dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
Wenn dieser Schritt nun erfolgreich wird, dann könnte es tatsächlich das Ende des Solidaritätszuschlags sein. Allerdings ist bis dahin noch einiges zu tun. Zudem wäre dann zu klären, in wie weit der Soli verfassungswidrig ist.
Seitens einiges Politiker wird bereits schon seit Jahren daran gearbeitet, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Allerdings ist dies bislang nie gelungen. Und die Politiker in Berlin sehen dem Fall aktuell gelassen entgegen. Während einige Zungen bereits das eine oder andere Gerücht in die Welt streuen, dass man vielleicht sogar den Soli der letzten Jahre zurück bekommt, lehnt man sich in Berlin gepflegt zurück.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministerium sagte, dass man aktuell nicht davon ausgeht, dass das Gericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt.