In Niedersachsen ist die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Zoll im Moment damit beschäftigt, sich um illegale Beschäftigung an öffentlichen Schulen zu kümmern. Seit der Einführung der Ganztagsschulen wird natürlich mehr Personal benötigt. Dies wird bei der Betreuung der Schüler in Freistunden, bei der Bereitstellung von Essen und teilweise auch zur Unterstützung von Lehrern bei AGs eingesetzt.
Solche Jobs werden in der freien Wirtschaft und auch in Privathaushalten meistens von Minijobbern gemacht. Jeder, der einen Minijobber beschäftigt, muss für diesen Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Ob es sich um eine Putzfrau oder einen Gärtner handelt, die vier Stunden pro Woche arbeiten oder um den geringfügig Beschäftigten in der Gastronomie, ist egal. Die Abgaben sind fällig. Wer dabei erwischt wird, Tätigkeiten ohne entsprechende Anstellung zu vergeben, wird bestraft. Genau dieses haben Schulen in Niedersachsen aber getan.
Viele Mitarbeiter wurden gegen ein Honorar beschäftigt. Das ist üblich, wenn jemand selbständig tätig ist. Der Selbständige muss sich in der Regel nicht an vorgegebene Arbeitszeiten und – abläufe halten, sondern bietet Dienstleistungen an, die in seinem Metier liegen. Er erledigt Aufträge nach seinem Ermessen. Ein selbständiger Klempner wird sich nicht vorschreiben lassen, dass er montags und donnerstags von 10 bis 14 Uhr eine fest vereinbarte Tätigkeit permanent ausübt und das auch noch als Haupteinkommensquelle. Das wäre dann eine Scheinselbständigkeit. Und die ist in Deutschland nicht erlaubt.
Die Frage ist, wer in Niedersachsen dafür zur Rechenschaft gezogen wird, dass in Schulen solche Dinge geschehen. Das Kultusministerium wäre wohl die höchste zuständige Instanz. Es ist schon eine Schande, dass nicht einmal Mitarbeiter der Regierung sich an die Gesetze halten. Aber auch die Schulleiter, die das Personal unter Vertrag genommen haben, sind zu belangen. Man sollte davon ausgehen, dass Leiter von Schulen über eine gewisse Intelligenz und Allgemeinbildung verfügen. Dann dürfte denen nicht entgangen sein, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen haben. Dass die Anweisungen dafür von oben kamen, ist keine Entschuldigung. Wenn ich zu einer illegalen Handlung aufgefordert werde, ist es meine Entscheidung, ob ich die Anweisung befolge oder nicht. Und wenn ich mich gegen besseres Wissen entscheide das zu tun, dann muss ich auch dafür geradestehen. Oder gleich den Mund aufmachen.
Ich hoffe, dass in dieser Angelegenheit streng gegen alle Beteiligten vorgegangen wird. Das wäre eine gute Gelegenheit für unseren Staat, sich mal wieder etwas glaubwürdiger zu präsentieren.