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Gebrauchwagengarantie sinnvoll? Vor- und Nachteile im Überblick

Gebrauchwagengarantie sinnvoll? Vor- und Nachteile im Überblick

GebrauchwagengarantieNichts im Leben ist absolut sicher; das gilt vor allem beim Autokauf. Gerade beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte man sich Gedanken machen, ob man sich nicht gegen auftauchende Überraschungen mit einer Versicherung abdeckt. Wer vorher vorsorgt, hat nachher oft weniger Grund zur Sorge. Diese Versicherung auf Gebrauchtwagen heißt in der Fachsprache „Gebrauchtwagengarantie“ und schützt den Kunden vor finanziellen Risiken.

Der Verkäufer garantiert dabei die Kostenübernahme bei Reparaturen, die in einem vertraglich definierten Zeitraum auftreten. Diese Kosten können vom Garantiegeber zu vollen Teilen oder anteilsmäßig übernommen werden.

Eigenschaften und Spezifikationen der Gebrauchtwagengarantie

  1. Was genau garantiert wird, ist nicht so einheitlich, wie in der Regel bei einer Garantie auf Neuwagen. In jedem Fall: Genau lesen und gut verhandeln zahlt sich aus!
  2. Nicht jeder Gebrauchtwagen ist versicherbar. Zumeist ist das Alterslimit des Autos 10 Jahre.
  3. Wenn es zum Schaden kommt, müssen sie den Schaden zuerst an den Verkäufer melden. Zuerst reparieren, dann melden ist nicht möglich. Im Zweifelsfall entscheidet nämlich der Verkäufer, wo und wie repariert wird. Vor allem wenn er die Kosten alleinig zu tragen hat.
  4. Kosten für Verschleißteile sind werden maximal anteilig ersetzt, zumeist gar nicht
  5. Oft sind finanzielle Regelungen auch nach Kilometerstand des Autos geregelt: z.B. zahlt der Verkäufer bis 50.000 km zu 100%. Danach zahlt er gestaffelt weniger und der Käufer hat mehr Selbstbehalt.
  6. In der Regel beträgt die Laufzeit der meisten Gebrauchtwagengarantien ein Jahr. Für längere Laufzeiten zahlt man als Versicherungsnehmer mehr und bekommt im Schadensfall weniger heraus.

Ausschlüsse in der Gebrauchtwagengarantie

• Schäden aus Unfällen
• Schäden an natürlichen Verschleißteilen (Kupplung, Bremsen, Keilriemen,…)
• Schäden durch unsachgemäße Reparatur
• Schäden, die durch fahrlässiges Fahrzeuglenkerverhalten entstanden sind

Garantieumfang der Gebrauchwagengarantie

Grundsätzlich gibt es für den Umfang einer Gebrauchtwagengarantie keine gesetzlichen Bestimmungen. Aus Erfahrung weiß man aber, dass in der Regel folgende Teile versichert sind:

• Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz.
• Getriebe: Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile.
• Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke.
• Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung.
• Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder.
• Hydropneumatik: HD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel.
• Kraftstoffanlage: Elektronische Einspritzanlage mit allen Teilen, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader.
• Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer.
• Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter.
• Fahrdynamiksysteme: ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitäts-Programm) mit allen wesentlichen Teilen.
• Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre mit allen wesentlichen Teilen, Zentralverriegelung mit allen wesentlichen Teilen einschließlich Schlössern.

Gebrauchwagengarantie vergleichen

• Überlegen sie sich genau: Wie hoch ist die monatliche Prämie und wie hoch bin ich im Schadensfall versichert?
• Sind bestimmte Teile des Autos von der Garantie ausgenommen?
• Manchmal sind Bedingungen zu erfüllen, wie zum Beispiel die regelmäßige Kontrolle des Fahrzeugs in einer Werkstatt
• Ist in manchen Fällen oder nach Laufzeiten eine Eigenbeteiligung an der Schadenssumme vereinbart?
• Wenn sie mit einem Autohaus verhandeln, welches auch Versicherungen anbietet: Wie entgegenkommend sind die Verkäufer und informieren sie sie kompetent und offen
• Ist der schriftlich aufgesetzte Vertrag klar und verständlich bzw. enthält er alle Leistungen (äußerst wichtig!)

Achten sie auch darauf, dass manche Verkäufer bei ihren Verkaufspreisen Gebrauchtwagengarantien bereits automatisch einrechnen. Falls sie sich entscheiden, dass sie keine Garantie benötigen, können sie diese auch immer aus dem Kaufpreis herausrechnen lassen!

Fazit

Lohnt sich also die Gebrauchtwagengarantie? Eine verbindliche Antwort auf diese Frage kann es bei der Bandbreite an angebotenen Versicherungen naturgemäß nicht geben. Als Käufer ist man grundsätzlich auch durch die gesetzlich vorgeschriebene „Gewährleistungspflicht“ des Verkäufers geschützt.

Diese muss bei Gebrauchtwagen für mindestens 12 Monate aktiv sein. Die Gewährleistungspflicht besagt, dass der Verkäufer für Mängel, die in dieser Zeit auftreten, haftbar gemacht werden kann, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat. Dies gestaltet sich aber, wie man sich leicht vorstellen kann, oft schwierig. Wichtig ist in diesem Fall, dass bestehende Mängel beim Gebrauchtwagenkauf umfassend und detailliert dokumentiert werden, damit man später in der Argumentation etwas in der Hand hat. Mit dem Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie ist man als Käufer auf jeden Fall umfassender geschützt.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Arne Trautmann

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