Die Nutzung von Rundfunksystemen ist in Deutschland kostenpflichtig. Ob Autoradio, TV oder sonstige Geräte: Alle Bürger, die solche Geräte im Alltag nutzen, müssen regelmäßig Entgelte zahlen. Bei der GEZ handelt es sich um die Einzugszentrale genau dieser Gelder. Jeder Bürger, der eine eigene Wohnung bezieht bzw. im Besitz eines PKW`s ist, muss sich bei der GEZ melden und die entsprechenden Gebühren regelmäßig zahlen. Die Registrierung bei der GEZ erfolgt dabei einmalig – denn jeder Kunde erhält eine eigene Registrierungsnummer, die auch bei Umzügen beibehalten wird. Um die GEZ kündigen zu können, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
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Voraussetzungen und Verfahren einer GEZ Kündigung
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[dropcap]I[/dropcap]n der Regel ist die Zahlung der GEZ-Gebühren verpflichtend. Liegt jedoch eine der beiden im Folgenden genannten Gegebenheiten vor, so lässt sich die GEZ kündigen:
Die GEZ gibt vor, dass jede alleinstehende Person GEZ-Gebühren entrichtet. Dies trifft sowohl auf alleinlebende Personen wie auch auf einzelne Bewohner einer Wohngemeinschaft zu. Erst bei der Gründung einer Lebensgemeinschaft (einer ehelichen Beziehung) kann die GEZ einer Partei gekündigt werden, sodass für den speziellen Haushalt lediglich 1x GEZ-Gebühren entrichtet werden müssen. Selbstverständlich kann und muss auch im Todesfall die GEZ gekündigt werden. Eine entsprechende Todesanzeige reicht als Beweislage aus, um den Vertrag zwischen der GEZ und dem Verstorbenen aufheben zu lassen.
Um die GEZ kündigen zu können, stehen den Betroffenen ganz unterschiedliche Möglichkeiten zu Verfügung
Ein klassischer Weg führt über die schriftliche Kündigung. Hierbei können die entsprechenden Vordrucke in vielen öffentlichen Bereichen (Ämtern, Poststellen, etc.) erfragt werden. Neben dem reinen Kündigungsschreiben liegen hier auch Exemplare für Ummeldungen und/oder mögliche Datenänderungen vor. Diese Schreiben müssen der GEZ dann auf postalischem Weg zukommen.
Eine andere Möglichkeit liegt im Bereich der Online-Kündigung der GEZ. So bietet die GEZ vorgefertigte Exemplare auf ihrer Homepage an, die ganz einfach am PC ausgefüllt und per Mail zugeschickt werden können; oder -wie man bei dem verlinkten Beispiel schön sehen kann- stellen auch dritte Dienstleister eine sichere Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung. Dabei erhält jeder Kunde im Anschluss eine Kündigungsbestätigung, sodass der Kunde die Abwicklung des Verfahrens als erledigt ansehen kann.
Bei der GEZ-Zentrale werden alle Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren geführt. Demnach müssten auch erwachsene Schüler, die noch im Haushalt der Eltern leben, GEZ-Gebühren entrichten. Können diese Personen jedoch nachweisen, dass sie lediglich und ausschließlich die Geräte der Eltern nutzen, lassen sich auch in diesen Fällen die GEZ-Gebühren umgehen. Hierfür ist es notwendig, dass die Angeschriebenen die Kundennummer des zahlenden Kunden mitteilen und auch die familiäre Situation schildern. Unter diesen Umständen müssen die „Kinder“ keine Zahlungen entrichten und sind bis zum Auszug von weiteren Maßnahmen befreit.
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GEZ kündigen leicht gemacht
Die vorgefertigten Ausdrucke und Formulare im Internet erleichtern die Kündigung bei der GEZ enorm, da sie die wichtigsten Daten und Fakten des Kunden erfragen. Neben der persönlichen Kundennummer sind auch Angaben zum Wohnort und die Angaben des zahlungspflichtigen Mitglieds von großer Bedeutung. Denn nur so kann die GEZ sicher sein, dass pro Lebensgemeinschaft die aufzubringenden GEZ-Gebühren tatsächlich entrichtet werden.
In der Regel werden die Anträge zur GEZ-Kündigung schnell und zuverlässig bearbeitet. Wer die GEZ handschriftlich kündigt kann vermerken, dass er eine separate Kündigungsbestätigung wünscht. Dank der persönlichen GEZ-Nummer kann ein Kunde jederzeit seinen aktuellen Status bei der GEZ erfragen. Über die öffentliche – jedoch gebührenpflichtige – Hotline können Kunden in direkten Kontakt zu den GEZ-Mitarbeitern treten.
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Fazit zur GEZ Kündigung
Grundsätzlich gilt: Um Verzögerungen bzw. Überschneidungen bei den Abbuchungen zu umgehen, sollte das GEZ kündigen möglichst frühzeitig erfolgen. Vor allem bei einem geplanten Zusammenleben sollte die veränderte Wohnsituation der GEZ frühzeitig mitgeteilt werden. So kann die eigene Kundennummer rechtzeitig gekündigt werden, bevor das eigene Konto mit den jeweiligen Unkosten belastet wird. Mögliche Rückbuchungen sind immer mit viel Aufwand und Wartezeit verbunden – eine Belastung die sich durch eine rechtzeitige Kündigung leicht umgehen lässt!