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Musik aus dem Netz | Was ist legal – was lässt man besser sein?

Musik aus dem Netz | Was ist legal – was lässt man besser sein?

Musik aus dem NetzEs existieren mittlerweile Millionen von Musiktiteln im Internet. Im Laufe der Geschichte hat der Mensch ein doch sehr umfangreiches Portfolio an Interpretationen geschaffen, welches einen jeden auf seine Weise begeistert.

In Zeiten, in denen die meisten dieser Werke über einen simplen Klick im Netz zu haben sind, ist dieses Kompendium der menschlichen Musik für fast jeden verfügbar. Doch auch hier gibt es klare Rechte und Grenzen, die man einhalten muss. Obwohl, in einigen Fällen sind die gesetzlichen Regelungen gar nicht so genau und bewegen sich eher in einer Grauzone zwischen legal und illegal. Was ist also wirklich erlaubt und an welchen Angeboten könnte man sich die Finger verbrennen?

Musik aus dem Netz und das Urheberrecht

Grundsätzlich gilt in Deutschland Folgendes. Wer ein künstlerisches Werk schafft, sei dies nun ein Bild, ein Schriftstück oder wie in diesem Fall Musik, der hat das alleinige Verwertungsrechts an diesem Erzeugnis.

Mit anderen Worten darf man also ohne ausdrückliche Zustimmung des Schöpfers, dieses weder veröffentlicht noch für irgendeinen Zweck verwendet werden. Hierzu zählen vor allem die Verwendung für kommerzielle Zwecke oder aber das Verbreiten und Kopieren über das Internet. Sollte jemand gegen dieses Recht verstoßen, so werden sehr oft empfindliche Strafen fällig. Am häufigsten werden in diesem Zusammenhang von den Gerichten Geldbußen verhängt. Diese können sich von einigen Hundert, bis zu Tausenden von Euro erstrecken. Je nachdem, für wie wertvoll das Werk erachtet wird, und wie oft es sich bereits verkauft hat. Gerade bei Musik gilt dies im Besonderen, da immer noch Millionen von CDs produziert werden. Hier können die Vertragsstrafen für das illegale Verbreiten leicht in den zweistelligen Millionenbereich gehen.

Doch fangen wir von vorne an. Was ist nun definitiv erlaubt? In den letzten Jahren und mit der stetig zunehmenden Zahl an Breitbandverbindungen in privaten Haushalten, haben sich eine ganze Menge Plattformen entwickelt, welche Musik legal über das Internet vertreiben. Bei diesen zahlt man für einen Titel das entsprechende Entgelt, meist im Bereich von ein paar Cent, für den Download oder man bekommt günstig, ganze Alben oder CDs verkauft. In jedem Fall kann man hier davon ausgehen, dass die Betreiber die entsprechende Genehmigung besitzen, dass angebotene Material auch zu vertreiben.

Nach der Anmeldung ist immer die Eingabe der Kontodaten erforderlich, wenn man nicht über einen Dienst wie Paypal oder anderen Anbietern dieser Art bezahlt. Die neuste Variante sind die sogenannten Musikflatrates. Hier kann man für einen Festpreis im Monat, so viele Titel anhören, wie man möchte. Für ein reduziertes Entgelt stehen diese dann sogar zum Download bereit. Aber auch in diesem Metier gibt es schwarze Schafe. So sollte man unter allen Umständen die Finger von Angeboten lassen, welche mit einer kostenlosen Musikflat oder ähnlichen Slogans werben. Hier kann man davon ausgehen, dass man entweder in eine Abofalle tapt, mit Werbung überhäuft wird oder das Ganze einfach nur illegal ist. Allerdings gibt es auch dabei wieder Ausnahmen. So sind einige Anbieter tatsächlich kostenlos, weil sie sich rein aus Werbung finanzieren. Zwischen den einzelnen Titel wird meist ein kurzer Spot eingeblendet. Also genau hinschauen!

Musik aus dem Netz und YouTube

Videos im NetzEine sehr schöne Möglichkeit Musik zu hören und auch gleich die Videos dazu zu sehen, sind Seiten wie Youtube. Hier findet man Millionen von Titel. Doch so einfach wie es klingt, ist es auch wieder nicht. In Deutschland gelten immerhin die GEMA-Bestimmungen.

Das bedeutet, dass manches Video zwar in der Suchliste erscheint, dann aber nicht abgespielt werden kann. Es erscheint der ungeliebte Hinweis, das dieses Video Material enthält, für welches Youtube nach den geltenden Rechten nicht die Lizenz besitzt. Darum sei es in Deutschland nicht verfügbar. Hier gibt es allerdings einen einfachen und vor allem legalen Trick, um doch noch an sein Lieblingsstück zu kommen.

Man ruft die Seite einfach über einen Proxy-Server auf. Bei diesem handelt es sich um einen Server, welcher im Ausland steht, über denn dann die eigene Internetverbindung umgeleitet wird. So greift man auf die Inhalte von der Musikplattform nicht mit seiner eigenen Deutschen IP, sondern mit einer IP aus einem anderen Land zu. Im Übrigen ist es nicht verboten, sich Kopien von Youtube-Videos anzufertigen und ein kostenloser Download Manager, wie hier der bei chip.de, hilft dabei sogar noch die Videos mit der Musik bequem herunterzuladen. Da Youtube diese unter seiner eigenen Lizenz veröffentlicht, ist sozusagen das Entgelt bereits bezahlt.

Ein Download oder Mitschnitt dieser Dateien ist damit nicht illegal. Vielmehr liegt diese Methode in einer rechtlichen Grauzone, für die es in Deutschland keine Regelung gibt. Doch man sollte bedenken, dass das Video nur für den privaten Gebrauch verwendet werden darf. Eine weitere Veröffentlichung verstößt natürlich gegen das Urheberrecht.

Im Bereich Download sollte man übrigens auf jeden Fall die Filesharingportale meiden. Hier wird zwar viel Content angeboten, aber in den meisten Fällen handelt es sich dabei um Rips. Dies sind illegale Kopien einer originalen CD. Wer hier die neusten Titel herunterlädt, der macht sich bereits strafbar. Die Daten werden über das Netzwerk, nicht von einem zentralen Server, sondern von Privat zu Privat verschickt. In diesen Netzen kommt es auch immer wieder zu massiven Abmahnungswellen durch Abmahnanwälte. Dabei werden konsequent Strafen zwischen 200 Euro und 500 Euro fällig. Wer sich also keinen Ärger machen will, der lässt lieber die Finger davon.

Summer Party Mix (BFMIX Remix)

Musik aus dem Netz und die Freehoster

An dieser Stelle seien noch die Freehoster erwähnt. Hierbei handelt es sich um Plattformen wie Rapidshare, Uploaded oder Share Online. Die Musikdaten werden von einem oder mehreren Nutzern auf den Server geladen und über Downloadseiten, welche oft die Form eines Forums haben, können die entsprechenden Links aufgerufen werden.

Hier findet man dann meist auch gleich das Passwort zu den Archiven. Wer auf solchen Seiten herunterlädt, der bewegt sich in der absoluten Grauzone. Auf der einen Seite ist es definitiv illegal, Musik auf diese Art zu verbreiten. Auf der anderen legen die AGBs der Betreiber fest, zu welchen Konditionen, Nutzer Daten auf den Servern speichern dürfen. So gibt es eine Klausel, welche dem Nutzer untersagt, illegales Material über diesen zu verbreiten. Allerdings ist auch festgelegt, dass die Hoster dieses Material erst dann entfernen müssen, wenn sie auf den Umstand der Gesetzeswidrigkeit hingewiesen werden. Dies ist nach Deutschen recht völlig ausreichend. So ist im Grunde weder der User, welcher die Daten herunterlädt, noch der eigentliche Uploader verantwortlich. Durch die Tatsache, dass der Hoster in seine AGBs entsprechende Klauseln eingefügt hat, ist er aber auch nicht zur Verantwortung zu ziehen.

Fazit

Bei den Freehostern muss also jeder selbst entscheiden, ob er den Download für sich moralisch vertreten kann oder nicht. Im Grunde ist es aber die beste Variante ein paar Cent für einen Download auszugeben, als sich später über höhe Anwaltsrechnungen zu ärgern. Es ist definitiv besser, auf der hellen Seite zu bleiben, als in die Grau- oder Schwarzzonen einzutreten. Wer die Musik nur für den heimischen Rechner haben will, dürfte dagegen mit der YouTube-Variante am besten fahren.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Erik Reis
Mitte: ©panthermedia.net Thomas Pajot

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