In Zeiten, in denen das Leben reichlich teuer erscheint und immer noch mehr Abgaben an Stadt, Land und Bund zu zahlen sind, könnte man ständig eine Lohn- oder Gehaltserhöhung gebrauchen. Doch selbst wenn der Arbeitgeber großzügig ist und mehr zahlt, bleibt unter dem Strich von einer Erhöhung nur ein Bruchteil netto übrig, weil Steuern und Sozialversicherung davon geleistet werden müssen. Der Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung ist mit 20,225 % immer gleich hoch.
Der Anteil an Lohnsteuer steigt aber an. Beispiel eines Unverheirateten ohne Kind: Bei einem Gehalt von 1600 € brutto werden 1124,25 € netto ausbezahlt. 148,16 € entfallen auf Lohn- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Erhöht der Arbeitgeber das Gehalt großzügig um 400 € auf 2000 €, beträgt die Steuer 256,84 €. Der Nettolohn steigt auf 1333,66 €.
Von der Erhöhung bleiben unter dem Strich 209,41 € für den Arbeitnehmer übrig, das ist gerade mal etwas mehr als die Hälfte.
Wenn ich also meinen Chef um 100 Euro mehr im Monat bitte, bedeutet das für ihn, locker das Doppelte an Erhöhung zu zahlen, damit ich in den Genuss des gewünschten Betrages komme. Sein Anteil an der Sozialversicherung erhöht sich außerdem noch.
Das erklärt vielleicht, warum Gehaltserhöhungen nicht so einfach zu bekommen sind.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, an mehr Geld zu kommen, ohne dass dafür extra Abgaben gezahlt werden müssen.
Benzingutscheine, die eine bestimmte Litermenge betreffen, dürfen steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden. Dabei darf der Wert des Kraftstoffs 44 € nicht überschreiten. Bei den heutigen Benzinpreisen und ihren Schwankungen ist man mit 30 Litern auf der sicheren Seite.
Nutzt man das Telefon oder den PC zuhause auch für Angelegenheiten, die die Firma betreffen, kann der Arbeitgeber 20 % der Telefongebühren zahlen, ohne dass diese detailliert angegeben werden müssen. Außerdem können die Internetgebühren mit 25 € monatlich gesponsort werden.
Ein Zuschuss ist auch für die Erholung möglich, da sie der Regeneration und Erhaltung der Arbeitskraft dient.
Während diese Zahlungen den aktuellen Nettolohn deutlich steigern können, ohne dass der Arbeitgeber zusätzliche Abgaben hat, wirken sie sich bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder Rente nicht erhöhend aus. Aber da man eh nicht weiß, ob und wie viel man davon jemals erhält, kann man darauf wohl auch verzichten.