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Gerätegarantie ist keine Pflicht!

Gerätegarantie ist keine Pflicht!

Keine Garantie gesetzlich geregelt
Keine Garantie gesetzlich geregelt

Sehr zur Enttäuschung vieler Verbraucher gibt es tatsächlich keine Pflicht für eine Gerätegarantie.

Trotzdem spielt Garantie, Gewährleistung oder Produkthaftung im täglichen Geschäftsleben eine große Rolle.

Allerdings werden diese Begriffe von den meisten Verbrauchern entweder verwechselt, nicht richtig angewendet oder einfach nur falsch verstanden. Laut Gesetzgeber sollen aber genau diese Dinge die Rechte der Kunden und Verbraucher stärken. Um seine Rechte zu kennen, sollte man sich allerdings auch mit den Begriffen ein wenig auskennen. Niemand muss deshalb gleich zu einem Rechtsexperten werden. Aber wer Recht bekommen will, muss sein Recht auch kennen. Vor allem, wer viel im Internet einkauft, sollte die Unterschiede zwischen Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung sehr genau kennen. Das liegt nicht daran, dass die Rechte bei einem Einkauf in einem Ladenlokal anders sind als im Internet, sondern das Problem ist die Tatsache, dass Kunden, die im Internet eingekauft haben, den Vertragspartner meistens nicht ohne Probleme besuchen können.

Gewährleistung & Garantie – Umtausch umtauschen von Waren

Sämtliche Geschäftsvorgänge werden im Normalfall schriftlich oder per Internet durchgeführt.

Was bedeutet Garantie?

Eine Garantie geben sehr viele Verkäufer ihren Kunden. Mit der Garantie verpflichten sie sich, in einem vorher bestimmten Fall eine bestimmte Handlung auszuführen.

Auf keinen Fall darf die Garantie mit der gesetzlichen Mängelgewährleistung verwechselt werden. Die Garantie ist eine freiwillige Erklärung des Verkäufers, um das Vertrauen des Kunden in sein Produkt zu stärken.

Damit ist die Garantieerklärung lediglich eine zusätzliche Verpflichtung des Händlers oder des Herstellers, die er gegenüber dem Kunden eingeht. Wenn der Händler allerdings eine Garantieleistung verspricht, dann muss er sie auch halten. Ein typisches Beispiel für die Garantieerklärung ist zum Beispiel die Zufriedenheitsgarantie. Mit dieser Garantie gewährt der Händler dem Kunden in der Regel ein Rückgaberecht, wenn er mit dem Produkt seiner Wahl unzufrieden ist. Selbst die 3-Jahres-Garantie für die Produkte hat nichts mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mängelgewährleistung zu tun. Stattdessen ist sie eine freiwillige Leistung des Händlers und der Garantieumfang wird in den meisten Fällen ganz genau festgelegt.

Warum alles nach der Garantie kaputt geht und selten Repariert wird

Auf was man als Kunde achten sollte

Schon diese zwei Beispiele zeigen ganz deutlich, dass die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung der Händler ist. Damit hat der Händler natürlich auch die Möglichkeit, seiner Garantieleistung einen eigenen Namen zu geben.

Kunden sollten sich deshalb nicht von gut klingenden Namen täuschen lassen, sondern ganz genau darauf achten, was der Händler in seiner Garantie verspricht.

Garantieleistung heißt nicht, dass Kunden zwei oder drei Jahre lang ihre Produkte zum Umtausch bringen können, sondern dass sie auf Kulanz des Händlers angewiesen sind. Im Notfall muss der Kunde bei einem wirklichen Mangel des Produktes von seinem Recht auf Mängelgewährleistung Gebrauch machen. Diese Mängelgewährleistung ist in den Paragrafen 434 und 435 des BGB geregelt. Unterschieden wird unter anderem, ob das Produkt nicht in der ausreichenden Menge oder in der versprochenen Qualität geliefert wurde. Liegt ein echter Sachmangel vor, dann hat der Kunde als Erstes ein Recht auf Nacherfüllung, wie im Paragraf 439 BGB beschrieben wird. Erst dann, wenn die Nacherfüllung mehrfach scheitert, kann der Kunde nach Paragraf 441 den Kaufpreis mindern oder nach Paragraf 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten.

Gewährleistung & Garantie – Unterschiede


Landen Streitigkeiten um die Erfüllung des Vertrages vor Gericht, geht es meistens um die Regulierung eines Schadensersatzes, wie es im Paragraf 437 Nr. 3 BGB vorgeschrieben ist. Mit einer Garantie des Händlers hat die Mängelgewährleistung allerdings nicht das Geringste zu tun.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net David Koscheck

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