Für die preisbewussten Konsumenten ist jetzt wohl die schönste Zeit des Jahres angebrochen. Die Geschäfte fahren aktuell wieder mit satten Rabatten und Vergünstigungen auf.
An den Rabattaktionen nehmen immerhin dreiviertel aller Einzelhändler teil. So können nicht nur die Kunden von den geschäftsfördernden Maßnahmen profitieren, sondern auch der Handel an sich.
Wer richtig Glück hat, kann sogar noch zusätzliche Rabatte auf bereits reduzierte Ware erhalten. Dabei geht es inzwischen nicht mehr ausschließlich um Bekleidung. Auch Elektrofachmärkte, Baumärkte und Autohändler bieten inzwischen eine Art Sommerschlussverkauf an. Dabei muss der Kunde aber nicht auf seine Rechte verzichten, um die Vergünstigungen mitnehmen zu können.
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Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen!
Wer im SSV einkaufen geht, wird diese Aussage von vielen Verkäufern hören. Da überlegt man sich vorab schon etwas genauer, welches Produkt man überhaupt mitnimmt. Dabei muss man aber beachten, dass trotzdem grundsätzlich ein Umtauschen möglich ist.
Die Rückabwicklung geht jedoch nur dann, wenn ein Mangel an dem Gegenstand besteht.
Die Rückgabe des Produkte bei Nichtgefallen ist allerdings wirklich ausgeschlossen. Da muss sich der Kunde bei den Sachen einfach sicher sein, dass er es auch wirklich haben möchte. Die Reklamationsfrist bleibt übrigens bei den Produkten gleich. Dabei ist es unabhängig, um welche Art Ware es sich handelt. Tritt in den ersten 6 Monaten ein Mangel auf, so muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war.
Kann er das nicht, muss er auf jeden Fall nachbessern oder ein neues Produkt aushändigen. Ist der Einkauf jedoch bereits länger als ein halbes Jahr her, muss der Kunde beweisen, dass der Gegenstand beim Kauf schon beschädigt war. Wenn der Fehler im Laufe der Zeit aufgetreten ist, gilt die übliche Herstellergarantie – nicht aber die Gewährleistung.
Gewährleistungsrecht
Wenn dem Kunden erstmals auffällt, dass der eingekaufte Gegenstand beschädigt ist, hat der Verkäufer das Recht das Produkt zuerst nachzubessern. Er ist also nicht sofort verpflichtet, das Geld zu erstatten. Außerdem darf der Verkäufer das Produkt auch gegen ein neues oder gleichwertiges umzutauschen. Wenn dann alle Bemühungen erfolglos waren, kann der Kunde das Geld zurück verlangen.
Preise & Fazit
Einige Verbraucher vermuten oftmals, dass die Händler vor einer Rabattaktion die Preise erst noch künstlich anheben. Das ist jedoch in Deutschland strengsten verboten und kann mit hohen Strafen geahndet werden.
Leider kann der Verbraucher so ein Handeln nur schwer nachweisen. Um nicht auf sogenannte Mondpreise reinzufallen, hilft nur der genaue Preisvergleich.
Die sogenannte Lockvogelangebote sind in Deutschland übrigens nicht erlaubt. Dabei handelt es sich in der Regel um Angebote, die extrem günstig sind und bereits nach einem Tag schon ausverkauft sind. Auch wenn in der Reklame immer darauf hingewiesen wird, dass dieses Angebot nur solange gilt, wie der Vorrat reicht, muss der Handel einen ausreichend Vorrat für eine angemessene Angebotszeit bereitstellen.
Wenn der Verbraucher im Sommerschlussverkauf einkauft, muss er nicht auf seine Rechte verzichten. Man sollte jedoch nicht blind drauf los kaufen, sondern weiterhin die Preise vergleichen und die Augen offen halten. In der Regel kann man sogar auch außerhalb des SSV immer wieder satte Rabatte raus holen. Große Shops wie beispielsweise Zalando bieten immer wieder Aktionen an in denen man reichlich Vergünstigungen erhält.
Gutscheinangebote und Rabattaktionen
Im Internet kann man regelmäßig einen aktuellen Zalando Gutschein erhalten, wie man bei der verlinkten Seite gut sehen kann. Man muss sich als Verbraucher also nicht an feste Zeiten halten, um Rabatte und Vergünstigungen raus zu holen. Auch so lohnt es sich also immer wieder, im Internet nach Coupons und Rabattaktionen zu googeln, da in unregelmäßigen Abständen Vergünstigungen angeboten werden.
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Artikelbild: ©panthermedia.net Birgit Schober
Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Lebens- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!