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Wenn es mal im Auslandsurlaub knallt: Richtiges Verhalten am Unfallort und nach der Rückkehr

Wenn es mal im Auslandsurlaub knallt: Richtiges Verhalten am Unfallort und nach der Rückkehr

Unfall im Ausland

Ein Autounfall kann überall passieren, auch im Ausland während eines Urlaubs kann jeder davon betroffen werden. Bei einem Auslandsaufenthalt ist es umso wichtiger, die Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall zu kennen, weil man als Fremder mit den dortigen Gesetzen meistens wenig vertraut ist. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Verhaltenstipps am Unfallort

[sws_yellow_box box_size=“730″]Autounfälle sind immer ein äußerst unangenehmes Erlebnis, man kann sogar von einem Trauma sprechen. Die Betroffenen haben Glück, wenn es nur bei Blechschäden bleibt und zu keinen Personenschäden kommt. Wenn aber ein Unfall im Ausland passiert, sind die traumatischen Erfahrungen noch intensiver. Allerdings gerade in solchen Momenten sollte man die entsprechenden Verhaltensregeln am Unfallort gut beherrschen. [/sws_yellow_box]

Die meisten Regeln werden sich nicht viel von denen im Inland unterscheiden. Dazu gehört zum Beispiel die richtige Absicherung des Unfallortes. In vielen Ländern müssen die Reisenden in einem Pkw eine reflektierende Warnweste mit am Bord haben. Das gilt unter anderem für Spanien, Österreich, Kroatien, Italien, Portugal, Polen und Finnland. Wenn man sich an diese Regelung nicht hält, kann man mit einem Bußgeld rechnen. Auch ein Warndreieck gehört zur Standardausrüstung, wenn man in einen Auslandsurlaub fährt.

Kenntnisse der Ersten Hilfe sind wichtig

Genauso wie in Deutschland werden bei einem Auslandsaufenthalt die Erste-Hilfe-Kenntnisse benötigt, wenn es zu einem Unfall mit Verletzten kommen sollte. Noch am Unfallort muss Erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst angerufen werden. In Europa gilt dafür die einheitliche Notrufnummer 112.

Kommt es neben Personenschäden auch zu hohen Sachschaden, muss unbedingt die Polizei verständigt werden. In manchen Staaten wird es Pflicht, sogar bei geringen Schäden die Polizei zu alarmieren. Das gilt beispielsweise für Länder wie Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Rumänien und Bulgarien. Die Anwesenheit der Polizei am Unfallort ist in diesen Staaten auch deswegen notwendig, weil sie ein Protokoll von dem Unfallhergang anfertigt, das später als Grundlage bei Schadensregulierung dienen soll.

Kontaktdaten sorgfältig notieren

Noch an der Unfallstelle sollten Sie, falls möglich, Fotos von den Schäden machen, die Bremsspuren sind dabei besonders wichtig. Darüber hinaus notiert man sich die relevanten persönlichen Daten des Unfallgegners auf. Die Namen, Adresse, Versicherungsnummer und Kennzeichen sind danach bei der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Es ist nicht verkehrt, sich die [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Kontaktdaten von etwaigen Unfallzeugen [/sws_highlight] zu notieren, die den Unfall nach Bedarf bezeugen können. Fremdsprachige Dokumente sind nach einer Karambolage mit Vorsicht zu genießen – wenn man solches Dokument zum Unterschreiben vorgelegt bekommt, wird davon grundsätzlich abgeraten. Vor allem dann nicht, wenn man der Fremdsprache nicht mächtig ist. Des Weiteren sollte kein Schuldeingeständnis Unfallort abgegeben werden.

Zurück in Deutschland

Nach der Rückkehr sollte man sich sofort um die Schadensregulierung kümmern. Bei Unfällen, die innerhalb der EU passiert sind, kann [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]die Abwicklung in Deutschland [/sws_highlight] stattfinden. Sonst wird es geraten, den Schaden gleich beim ausländischen Haftpflichtversicherer anzumelden, um ihn schnellstens geltend machen zu können. Dafür benötigt man in der Regel einen Rechtsbeistand vor Ort.

Tipps vom Experten: Wenn’s im Ausland kracht…

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net regine schöttl

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