1. Startseite
  2. »
  3. Allgemein
  4. »
  5. Ratgeber
  6. »
  7. Drohnen für Hobby-Flieger

Drohnen für Hobby-Flieger

Drohnen für Hobby-Flieger

Bis vor Kurzem kannte man die Drohnen nur aus Kriegs- und Kampfgebieten, wo sie oft eingesetzt werden. Mittlerweile beobachtet man diese Flugobjekte immer öfter auch im privaten Gebrauch. Dank ausgeklügelter Computertechnologie lassen sich Hobby-Drohnen auch für einen Laien problemlos bedienen. Mit Hilfe dessen kann jeder Mensch Bilder oder Videofilme aus der Luft schießen und sich als Hobby-Pilot versuchen.

Drohne

Im privaten Bereich für Jedermann geeignet

[dropcap]F[/dropcap]alls Drohnen privat und nur zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, dürfen sie nahezu unbegrenzt benutzt werden. Die Situation ändert sich jedoch, wenn man sie kommerziell einsetzen will oder wenn sie von staatlichen Behörden in Anspruch genommen werden. Dann brauchen diese Flugobjekte eine spezielle Genehmigung, die von Luftfahrt Bundesamt ausgestellt wird.

 

Obwohl Maschinen, die zum Beispiel im Polizeieinsatz sind, um die 300.000 Euro kosten (ausgestattet mit Tag- und Nachtsichtkameras, Laser-Höhenmesser und Autopilot), sind sie immer noch um Vielfaches billiger als ein Helikopter, der genauso ausgestattet wäre. Nicht nur Kosten für den Helikopter sind höher, sondern es kommen noch zusätzliche Ausgaben für Treibstoff, Wartung und Pilotenausbildung hinzu.

Rechtliche Hinweise für Drohne-Fliegen beachten

Falls Sie sich mal für den Kauf einer Hobby-Drohne entschieden haben, sollten Sie einige Regel und rechtliche Hinweise beachten, damit Sie nicht mit Gesetz in Konflikt geraten:

  1. Wo darf man fliegen: Im Prinzip darf man seine Drohne im sogenannten „Luftraum G“ steigen lassen. Dieser Flugraum befindet sich eigentlich überall, außer der unmittelbaren Nähe von Flughäfen, militärischen Stützpunkten oder dicht bebauten Siedlungen. Man darf außerdem nicht über Menschenmassen starten.
  2. Genehmigungspflicht: Bei Drohnen unter fünf Kilogramm Gewicht braucht man keine spezielle Genehmigung. Eine Genehmigung, um eine Drohne aufsteigen lassen zu dürfen, braucht man erst dann, wenn das vorgeschriebene Gewicht überschritten ist oder wenn man sie gewerblich nutzen will.
  3. Altersbegrenzung: Es gibt kein vorgeschriebenes Alter, ab dem man Drohne fliegen lassen darf. Allerdings dürfen Kinder nur unter Aufsicht von Erwachsenen eine Drohne bedienen.
  4. Versicherungsfragen: Jeder Hobby-Flieger benötigt eine extra Versicherungspolice (Haftpflichtversicherung für den Modellflug). Diese bekommt man bei jedem Modellflug-Verein in der Stadt oder bei dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV).
  5. Foto/Film: In der Regel darf man nur das fotografieren, was andere auch ohne Drohne sehen würden. Deswegen sollte man die Privatsphäre des Nachbarn respektieren und zum Beispiel keine Flüge über dem Nachbarsgrundstück übernehmen. Einzelne Menschen darf man nur dann ablichten, wenn sie damit ausdrücklich einverstanden sind. Bei größeren Menschenansammlungen, bei denen keine Einzelperson im Vordergrund steht, spielt diese Regel keine Rolle mehr. Dann wiederum springt der Punkt eins ein: Sie dürfen als Hobby-Flieger so wieso nicht über Menschenmassen fliegen!

DJI Phantom #03 – Der erste Flug


Bildquelle
Artikelbild: © panthermedia.net / reykamensky

Ähnliche Beiträge