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Urteil im Kachelmann-Prozess – Freispruch für den Angeklagten

Urteil im Kachelmann-Prozess – Freispruch für den Angeklagten

Mit einem Freispruch endete am gestrigen Dienstag der bundesweit wohl aufsehenerregendste Prozess der vergangenen Monate, wenn nicht sogar Jahre: Der Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde vor dem Landesgericht Mannheim von dem Vorwurf der Vergewaltigung seiner Exfreundin freigesprochen.

In der über eine Stunde andauernden Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter Seidling aus, dass Kachelmann die Tat nicht zu beweisen war und er somit nicht bestraft werden könnte. Nach deutschem Recht „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten, was von den Anwesenden im Gerichtssaal mit minutenlangen Applaus quittiert wurde. So geht nach 44 Verhandlungstagen, mehr als 30 Zeugenaussagen, diversen Gut- und Gegengutachten ein Prozess zu Ende, der von Beginn an die Bevölkerung in zwei Lager spaltete.

Die einen hielten den Vorwurf der Vergewaltigung für absurd. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass der sympathische und immer ein wenig zerzaust wirkende Meteorologe, der so genussvoll wie kein anderer seinen abwehrstärkenden Gesundheitsdrink schlürfen konnte, zu solch einer Tat fähig war. Auch die Tatsache, dass sein während des Prozesses schonungslos enthülltes Sexualleben nicht unbedingt den Standardpraktiken in deutschen Schlafzimmern entsprach, konnte seine Anhänger nicht von ihrer bedingungslosen Loyalität zu Kachelmann abhalten.

 

Die Gegenseite wiederum sah genau in diesem sexuellen Verhalten den Beweis für Kachelmanns Schuld. Selbst die Argumentation, dass die sexuellen Praktiken mit diversen Damen im gegenseitigen Einvernehmen geschah, ließen sie nicht gelten, und so begann die Hetzjagd gegen ihn, die in den Medien monatelang eines der Top-Themen war.

 

Was nun wirklich in der Nacht zum 10.02.2010 passiert war, wissen nur zwei Personen: der Angeklagte und sein angebliches Opfer, das als Nebenklägerin auftrat.  Ungeachtet dessen, was geschehen ist: Verlierer sind sie beide. Sollte die Tat tatsächlich stattgefunden haben und der Moderator wurde nicht bestraft, wäre dies für die Nebenklägerin ein Alptraum. Wäre die Vergewaltigung aber ein Produkt ihrer Fantasie, so hätte sie durch eine Lüge das Leben, das Image und die Karriere eines unbescholtenen Bürgers zerstört. Den Makel des eventuellen Vergewaltigers wird Kachelmann wohl kaum wieder los.

Ob dies wirklich der letzte Akt in dem eklatanten Prozess war, wird sich innerhalb der nächsten sieben Tage zeigen – so lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit, in Revision zu gehen.

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