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Facebook Abmahnungen | Persönliche Profile von Schleichwerbung betroffen?!

Facebook Abmahnungen | Persönliche Profile von Schleichwerbung betroffen?!

Abmahnungen wegen Schleichwerbung
Abmahnungen wegen Schleichwerbung

Überall wo es Verbraucher gibt, gibt es im Prinzip auch Schleichwerbung und durch Social-Network-Seiten wie Facebook, ist es noch einfacher geworden, ein großes Publikum zu erreichen.

Die Grenze zwischen gutem Marketing und billiger Schleichwerbung wird offensichtlich immer mehr überschritten. Bei Facebook wurde jetzt sogar abgemahnt.

Es war dabei übrigens wichtig, ob es sich um ein Firmenprofil oder ein privates Profil handelte, das Werbung für ein bestimmtes Unternehmen machte. Wir haben uns mal Gedanken über das Thema „Schleichwerbung bei Facebook“ gemacht und wollen über die Definition der Schleichwerbung und dessen Konsequenzen aufklären.

Schleichwerbung gibt es schon lange | Deutsches TV: Produkte platzieren – ZAPP Medienmagazin – NDR

Was ist Schleichwerbung?

Schleichwerbung liegt dann vor, wenn der Zweck der geführten Werbung, vom Verbraucher nicht erkennbar ist. Eine Werbung muss also auch als solche erkennbar sein und darf nicht „versteckt“ „untergejubelt“ werden.

Dazu gehört auch, dass es erkennbar sein muss, ob Produkte weiterempfohlen werden, weil die Person dafür bezahlt wird, oder weil es aus uneigennützigen und nichtkommerziellen Zwecken gemacht wurde.

Dies war zum Beispiel der Fall bei der Fluggesellschaft EasyJet, die auf der Facebook Seite Ross Anthony als Fan vorstellte. Wie sich jedoch inzwischen rausstellte, wurde er mit Gratisflügen dafür bezahlt. Das belegt sein kommerzielles Interesse an dem Unternehmen und täuscht den Verbraucher im Bezug auf die „Echtheit“ des „Fan-Daseins“. Die Empfehlung von Nutzern ist im Marketing-Bereich Gold wert. Doch Funktionen, die eine Empfehlung vorgeben, sind nur dann erfolgreich, wenn die Empfehlung auch ehrlich gemeint ist und keinen wirtschaftlichen Nutzen hat.

Abmahnung duch Konkurrenten
Abmahnung duch Konkurrenten

Auch wer eine Zusammenarbeit verschweigt, kann also abgemahnt werden. Die Abmahnungen erfolgen dann allerdings auch eher von den Konkurrenten und der Verbraucherzentrale. Und die haben besonders ein Auge darauf, wer sich ungesetzlich verhält.

Allerdings ist die Schleichwerbung auch laut den Facebook-Werberichtlinien verboten. Dort heißt es u.a.: „Werbeanzeigen müssen das Unternehmen, das Produkt, die Dienstleistung bzw. die Marke, welche/s beworben wird, eindeutig darstellen und dürfen keine falschen, irreführenden, betrügerischen oder täuschenden Behauptungen enthalten…

Quelle: Facebook

Wenn die Schleichwerbung des Unternehmens ans Tageslicht kommt, hat es ebenfalls Konsequenzen im Bereich vom Imageverlust. Facebook-Nutzer haben in diesem Fall das Gefühl, hintergangen zu werden. Daher ist es auch so wichtig, als Unternehmen auf sozialen Netzwerken ehrlich zu sein. Der Nutzer spielt auf solchen Seiten die Hauptrolle und darf nicht durch irgendwelche Marketing-Strategien benachteiligt werden. In solchen Fällen trägt man später eher einen Schaden davon, als den Gewinn der Werbung.

Der Facebook-Skandal: Das passiert wirklich mit den persönlichen Daten

Ehrlichkeit währt am längsten?!

Wer also auf Social Media Seiten als Unternehmer tätig ist, der sollte darauf achten, einen ehrlichen Umgang mit seinen Facebook-Fans zu pflegen. Dadurch erhält man sich das Vertrauen und auch die Zufriedenheit eher, als wenn man versucht durch persönliche Profile weitere Fans zu gewinnen.

Auch wer Werbung auf dem eigenen Profil betreibt und dafür bezahlt wird, kann abgemahnt werden.

Von daher lautet das Motto: Nichts tun, wovon man nicht wirklich überzeugt ist. Facebook soll ja schließlich keine Plattform für gekaufte „Likes“ und billiger Schleichwerbung sein, sondern eine Seite, die einen Kommunikationsaustausch und echte Meinungen bietet. Abgesehen davon gibt es auch noch so manche Problematik mit dem eigenen Impressum.

Impressum: Facebook Abmahnung

Weitere Infoquellen:
http://www.netzwelt.de
http://rechtsanwalt-schwenke.de

Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Lebens- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Ivelin Radkov
Mitte-Links: ©panthermedia.net Phovoi R.

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