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Pfeffersprays zum Selbstschutz | Waffen wie Tierabwehsprays und CS Gas legal?

Pfeffersprays zum Selbstschutz | Waffen wie Tierabwehsprays und CS Gas legal?

Notwehr
Notwehr

Jeder wird bereits einmal in der Situation gewesen sein, in der er sich oder andere schützen musste. Das Gefühl, das man einem anderen hilflos ausgeliefert wird, kann für einige ein Albtraum sein. Es ist daher nur verständlich, dass man sich möglichst gut absichern möchte.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich gegen andere Menschen verteidigen muss, oder gegen aggressive Tiere. Hilfsmittel zum Selbstschutz sind so gefragt wie noch nie. Kein Wunder schaut man sich die Statistiken zur Gewaltentwicklung an. Im Allgemeinen ist zu beobachten, dass Auseinandersetzungen unter uns Menschen immer aggressivere Züge annehmen. Doch auch die Medien tragen dazu bei, dass man sich immer unsicherer fühlt.

Frei nach dem Motto, das sich schlechte Nachrichten immer gut verkaufen lassen, wird über jede Auseinandersetzung und jede körperliche Gewalt ausführlich berichtet. Hat man dann selbst vielleicht noch einen Job, wo man nachts oder zumindest im dunklen vor die Haustür muss, wird man sich ganz zwangsläufig über die eigene Sicherheit Gedanken machen.

Schutz auch für körperlich Benachteiligte – Aber nur in Notwehr!

Dabei wird wohl jeder früher oder später auf den Gedanken kommen, sich eine Waffe oder zumindest ein Pfefferspray zum Selbstschutz zu kaufen. Doch sind Waffen wie Tierabwehsprays (auch unter dem Namen Pfefferspray geführt) und CS Gas legal und legitim?

CS Gas oder Pfefferspray

Den Erwerb einer richtigen Schusswaffe würde ich von vornherein ausschließen wollen. Zum einen kann niemand ernsthaft eine scharfe Waffe mit sich führen wollen und zum anderen ist dies in Deutschland auch völlig undenkbar.

Nur sehr ausgesuchte Kreise dürfen Schusswaffen mit sich führen. Pfeffersprays gibt es dagegen völlig legal zukaufen. Oftmals bestellen viele auch im Internet, da hier die Preise oftmals wesentlich günstig sind.

Wichtig ist aber, dass man in einem deutschen Shop bestellt. Also immer auf das Impressum schauen, wo der Betreiber sitzt. Nur dann kann man sich ziemlich sicher sein, auch zugelassene Produkte zu erhalten, wie man es beispielsweise beim Kauf von einem Pfeffergel hier schön sehen kann. Der Shop ist in Deutschland, besitzt bereits Shop-Bewertungen und bietet umfangreiche Produktbeschreibungen. Ist eines dieser Punkte nicht erfüllt – Finger weg. Will man bei anderen Shops auf Nummer sicher gehen, kann man auch bei Amazon kaufen*. Hier gibt es aber nicht den Service und die Hilfestellungen, wie man sie auf den spezialisierten Shops erwarten kann.

Waffe kaufen
Waffe kaufen

Das Mittel zum Selbstschutz für Privatpersonen ist also wohl eher das CS-Gas bzw. das Pfefferspray / Pfeffergel, anstatt sich eine Waffe zu kaufen.

Dabei gibt es jedoch gravierende Unterschiede. Offiziell und von der gültigen Rechtssprechung ist es so, dass das CS-Gas gegen Menschen eingesetzt werden darf.

Dagegen ist das Pfefferspray ausschließlich nur gegen angreifende Tiere erlaubt, da hier die gesundheitlichen Folgen für den Menschen nicht ausreichend erforscht werden konnten. Das wird wohl auch noch eine ganze Weile so bleiben, da hierfür Tierversuche benötigt werden würden und die sind in Deutschland verboten. Zu Recht wie ich finde, denn das wäre eine klare Tierquälerei.

Doch obwohl das Pfefferspray für den Einsatz gegen den Menschen verboten wurde, darf es die Polizei weiterhin in ihren Einsätzen verwenden. Ein Unding wie viele finden, da sich eine Behörde nicht über das Volk stellen sollte. Aber abgesehen davon wird das Pfefferspray auch von Privatpersonen zum Selbstschutz getragen, denn bei dem Verwendungsverbot gibt es auch ein Schlupfloch. In Deutschland darf sich immerhin jeder angemessen verteidigen. Dabei spielt es fast keine Rolle, womit er dies tut, solange dies tatsächlich der Situation angepasst war.

Man kann sich auch ohne Hilfsmittel verteidigen

Wird beispielsweise ein Jogger überfallen, der das Pfefferspray in der Tasche hat, damit er sich gegen Tiere wehren kann, darf er es im Notfall auch gegen den Angreifer einsetzen. Dies ist meines Erachtens durchaus angemessen, da er das Pfefferspray ja nicht mit der Absicht mit sich geführt hat, es gegen einen anderen Menschen einzusetzen. Anders hingegen sieht es aus, wenn solch ein Tierabwehrspray, wie das Pfefferspray auch genannt wird, bei Kundgebungen und Versammlungen zum Einsatz kommt. Hier könnte vor Gericht durchaus angenommen werden, dass das Spray mit der Absicht mitgenommen wurde, um es gegen Menschen einzusetzen.

Möchte man sich lieber auf die rechtlich sichere Seite stellen, dürfte das CS-Gas die bessere Alternative sein. Dazu muss man jedoch sagen, dass diese Art der Selbstverteidigung durchaus mit Risiken belegt ist.

CS Gas wirkt nicht bei jedem Menschen gleich gut und kann bei dem Gegenüber auch schwere Gesundheitsfolgen auslösen.

Dies mag im ersten Augenblick als zweitrangig erscheinen, doch oftmals fühlt man sich auch als Opfer einer Straftat gegenüber dem Täter schlecht, wenn man diesen ernsthaft verletzt hat. In jedem Fall ist der Einsatz von solchen Sprays immer nur im absoluten Notfall angebracht.

Fazit

Selbstverteidigung
Selbstverteidigung

Der Wunsch sich selbst und seinen Partner besser absichern zu können, ist in meinen Augen absolut nachvollziehbar. Dabei muss man sich jedoch klarmachen, dass eine Waffe auch immer eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt. Es ist schon vorgekommen, dass das eigene Gas gegen einen selbst eingesetzt wurde, da der Angreifer an das Pfefferspray herangekommen ist.

Übrigens würde ich trotz der rechtlichen Nachteile auch das Pfefferspray favorisieren, da es in der Wirkung stets sehr zuverlässig ist. Abgesehen davon besitze ich sowieso auch die Annahme, dass man solch ein Spray wirklich nur im Notfall einsetzen würde. Geht es um das eigene Leben oder zumindest um die eigene Sicherheit, sollte einem die Gesundheit des Täters nicht interessieren.

Immerhin hat man nicht selbst die Situation herbeigeführt. Vielmehr der Täter wollte es so und muss im Zweifel mit den Folgen leben.

Von Gaspistole würde ich jedoch abraten, da diese bereits mit scharfen Waffen verwechselt wurden. Führt man solch eine Waffe mit sich und wird beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft, kann das zu extrem schwierigen Situationen führen. Zudem wird im Falle einer Notwehr es sicherlich skeptisch gesehen werden, wenn man bereits eine Waffe zum aktiven Selbstschutz mit sich geführt hat.

Hier noch ein kritisches Video

Wie siehst Du das? Sind Pfeffersprays oder gar richtige Waffen zum Selbstschutz legitim oder wird damit nur noch mehr Angst ausgelöst?!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Detlef Schneider
Oben-Links: ©panthermedia.net Mauricio Jordan de Souza Coelho
Mitte-Links: ©panthermedia.net david morrison
Unten-Links: ©panthermedia.net Janina Dierks

Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Lebens- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

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