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Streitthema Grenzbepflanzung – Wenn Nachbarn wegen Gartenpflanzen streiten

Streitthema Grenzbepflanzung – Wenn Nachbarn wegen Gartenpflanzen streiten

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Allzu oft landen Nachbarn miteinander vor Gericht, weil die Grenzbepflanzung für Streit an der Grundstücksgrenze sorgt. Entweder stört sich der Grundstücksbesitzer von nebenan am Laub, das durch den Herbstwind vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück geweht wird. Oder das Fallobst vom benachbarten Hausbesitzer wird zum Streitapfel, wenn es auf dessen Grundstück fällt. Wir haben in diesem Ratgeber wichtige Informationen zusammengestellt, welche Regeln bei der Grenzbepflanzung zu beachten sind, damit Sie Ihre Pflichten, aber auch Ihre Rechte kennen und Sie im Streitfall wissen, was zu tun ist.

Die drei häufigsten Streitthemen bei der Grenzbepflanzung


Entsteht ein Nachbarschaftsstreit aufgrund von Grenzbepflanzung am Gartenzaun, kommen mehrere Streitauslöser in Betracht. Es sind jedoch vornehmlich diese drei Themen, durch die besonders häufig ein Streit vom Zaun gebrochen wird.

Grundstücküberschreitende Äste und Wurzeln

Eines der häufigsten Streitthemen sind Äste von Hecken und Bäumen, die über den Gartenzaun hinaus auf das Nachbargrundstück reichen. Ebenfalls entfachen Wurzeln von Sträuchern und Bäumen schnell einen Nachbarschaftsstreit, wenn das Wurzelwerk unterirdisch auf das Grundstück des Nachbarn vordringt. Der Grundstücksbesitzer von nebenan ist dann berechtigt, eine Beseitigung zu verlangen, wenn dadurch die Grundstücksnutzung beeinträchtigt wird. Allerdings sieht §910 BGB vor, eine angemessene Frist zu setzen, damit der Verpflichtete botanische, sowie auch gärtnerische Belange berücksichtigen kann. Konkret bedeutet dies: Ein Rückschnitt darf nicht in der Wachstumsperiode verlangt werden.

Liegt tatsächlich eine nachweisbare Beeinträchtigung des Klägers vor und wurde die Frist vom Nachbarn nicht eingehalten, darf der Kläger selbst störende Äste und Wurzeln kappen. Dabei ist im Rahmen der Selbsthilfe zwingend zu beachten, dass die Maßnahme die Standfähigkeit des Gewächses nicht gefährden darf. Wichtig: Rechtsexperten empfehlen, bei Aufkommen eines Nachbarschaftsstreits wegen Grenzbepflanzung so früh wie möglich eine gerichtliche Klärung herbeizuführen und die Beseitigung konsequent einzufordern, da ein Anspruch auf Beseitigung unwiderruflich verjähren kann. Dies gilt selbst dann, wenn der entsprechende Nachbar sein Grundstück verkauft und der Grundstücksbesitzer wechselt. Mehr dazu können Sie in diesem Ratgeber zum Streit am Gartenzaun nachlesen.

Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze

Oft wird sich unter direkten Nachbarn auch darüber gestritten, dass Hecken und Bäume zu nah an der Grundstücksgrenze stehen und zu viel Schatten über den Gartenzaun werfen. Tatsächlich kann von einem Grundstücksbesitzer verlangt werden, bei der Grenzbepflanzung mit Sträuchern, Hecken und Bäumen einen Mindestabstand zum benachbarten Grundstück einzuhalten, indem er seine Gartenpflanzen zurückschneidet oder umpflanzt. Sofern der Mindestabstand gewahrt bleibt, kann der jeweilige Nachbar nur wenig dagegen unternehmen.

Auch dann nicht, wenn er sich über den Schatten beschwert, den die Hecke oder der Baum auf seinen Grund und Boden wirft. Allerdings ist der Hecken- oder Baumbesitzer verpflichtet, nicht nur den Mindestabstand einzuhalten, sondern auch die Maximalhöhe. Wird diese überschritten, ist er in der Pflicht, die Sichtschutzhecke oder den Baum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Höhe zu kürzen.

Wenn Laub und Fallobst auf dem Nachbargrundstück landen

Herbstlaub und Fallobst gehören ebenfalls zu den häufigsten Konfliktthemen unter Nachbarn. Was vom Wind verwehtes Herbstlaub anbelangt, können Baumbesitzer gelassen bleiben. Gerichte erkennen regelmäßig an, dass man als Baumbesitzer auf Laubverwehungen keinen Einfluss hat. Klagende Nachbarn müssen fremdes Laub im eigenen Garten hinnehmen und selbst entfernen. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: §906(2) BGB kann den Besitzer des Laubbaums zur Zahlung der sogenannten Laubrente verpflichten, wenn durch besonders viel Laubaufkommen auf der anderen Seite des Gartenzauns die Nutzung des Nachbargrundstücks stark beeinträchtigt ist.

Reifes Obst, das auf das benachbarte Grundstück fällt, gehört rechtmäßig dem Grundstücksbesitzer, auf dessen Grundstück das Obst landet. Handelt es sich um eine unzumutbare Menge an Fallobst, kann er den Baumbesitzer auffordern, das Fallobst einzusammeln. Falls dies nicht erfolgt, ist der Kläger befugt, eine Firma mit dem Auflesen des Fallobstes zu beauftragen und die Rechnung dem Besitzer des Obstbaumes zukommen zu lassen. Reife Früchte, die am Baum hängen, gehören grundsätzlich dem Besitzer des Baums. Der Anrainer darf reife Früchte nicht pflücken oder so manipulieren, dass das reife Obst zu Boden fällt. Gleichzeitig darf der Baumbesitzer nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Nachbarn dessen Grund und Boden betreten, um auf der anderen Seite des Gartenzauns sein eigenes Obst vom Baum zu ernten.

Die Grenzbepflanzung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt

Jeder Grundstücksinhaber ist gut beraten, sich ausführlich über die Regelungen der Grenzbepflanzung zu informieren, um den Streit am Gartenzaun möglichst zu vermeiden. Die gesetzlichen Regeln rund um die Grenzbepflanzung unterliegen dem Landesrecht, sodass jedes Bundesland seine eigenen Nachbarrechtsgesetze (NachbG) hat. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Berlin und Thüringen wird für bestimmte Pflanzen ein jeweils individueller Mindestabstand zur Grundstücksgrenze vorgegeben. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg nimmt man es etwas lockerer und empfiehlt einen Abstand von 50 bis 100 Zentimeter. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern richtet sich der einzuhaltende Mindestabstand nach der Wuchshöhe der Pflanzen.

Fazit zum Streitthema Grenzbepflanzung

Fallobst | © panthermedia.net /Liane Matrisch
Fallobst | © panthermedia.net /Liane Matrisch

Oftmals kann schon ein wenig Fallobst oder ein über die Grundstücksgrenze hinaus ragender Ast einen Nachbarschaftsstreit erzeugen. In so einem Fall sollten Sie unbedingt ihre Rechte und Pflichten kennen und diese auch umsetzen. Trifft man im Gegenzug auf Unverständnis und sich weigernde Anrainer, ist es in bestimmten Fällen sogar möglich, gerichtlich gegen die Situation vorzugehen. Natürlich ist es dem Nachbarschaftsklima dienlicher, wenn der Streit ohne das Hinzuziehen eines Gerichts beigelegt werden kann, weshalb Sie stets zuerst versuchen sollten, den Konflikt durch ein klärendes Gespräch zu lösen. Doch auch hierbei ist es Ihr gutes Recht, sich auf die oben genannten Regelungen zu beziehen und diese entsprechend auch durchzusetzen.

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