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Rauchen am Arbeitsplatz – Für ein gutes (Arbeits-)Klima zwischen Rauchern und Nichtrauchern

Rauchen am Arbeitsplatz – Für ein gutes (Arbeits-)Klima zwischen Rauchern und Nichtrauchern

Wenn der Arbeitsalltag einmal wieder extrem stressig ist greifen viele Menschen einfach zu einer heißen Tasse Tee oder gehen in der Mittagspause an die frische Luft spazieren. Doch ein Großteil bewältigt den Stress ganz anders, nämlich mit einer Zigarette in der Hand. Man trifft sich mit all den anderen Rauchern und qualmt in Ruhe vor sich hin. Und auch wenn jeder weiß wie ungesund das Rauchen ist, arbeiten trotzdem drei bis vier Millionen Arbeitnehmer in Räumlichkeiten, in denen regelmäßig geraucht wird. Jährlich sterben unteranderem durch diesen Einfluss bis zu 400 Menschen, da sie durch den Passivrauch indirekt selbst zum Glimmstängel greifen. Und obwohl ganze 21 Prozent der Nichtraucher über den Tabakrauch am Arbeitsplatz klagen, tritt an den meisten Arbeitsplätzen keine Veränderung ein. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Pflicht hier Regeln aufzustellen?

Arbeitgeber steht in der Pflicht

[dropcap]U[/dropcap]m auf die vorangegangene Frage zu antworten: Doch, das ist er! Im bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, ist es deutlich vorgeschrieben, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat und laut der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet seine nichtrauchenden Mitarbeiter vor Tabakrauch und möglichen gesundheitlichen Folgen zu schützen. Die vollständige Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet ihr in der hier verlinkten PDF-Datei. Welche Möglichkeiten es für Raucher und auch für Nichtraucher gibt um ein ausgeglichenes Miteinander am Arbeitsplatz zu schaffen, erfahrt ihr im folgenden Artikel.

Kompromisse und Möglichkeiten

Steht man als Arbeitgeber hinter seinen rauchenden und Nichtrauchenden Angestellten, steht man in der Pflicht sowohl Wünsche der Raucher als auch der Nichtraucher zu berücksichtigen und vor allem allen das Arbeiten so angenehm wie nur möglich zu machen. Dafür sollte man beiden Seiten einige Kompromisse und Möglichkeiten einräumen.

Für die Raucher unter uns

E-Zigarette am Arbeitsplatz | © panthermedia.net /Fabrice Michaudeau
E-Zigarette am Arbeitsplatz | © panthermedia.net /Fabrice Michaudeau

Zu aller erst einmal hilft es bei der Regelung ungemein, wenn der Arbeitgeber konkrete Raucherpausen vorgibt. Die gesetzliche Pflicht Arbeitnehmern solche Pausen einzuräumen gibt es nicht, trotzdem können sie natürlich betriebsintern festgesetzt werden. Um den Arbeitnehmern das Rauchen ohne den Einsatz von Raucherpausen und -räumen so gut wie möglich zu organisieren gibt es auch noch einen weiteren Kompromiss der für alle Beteiligten gut sein kann: Das Nutzen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz.

Viele Raucher sind aber leider noch gar nicht über die Vorteile und Möglichkeiten von E-Zigaretten informiert. Aus dem Grund, dass bei einer E-Zigarette kein Tabak sondern nur nikotinhaltige Flüssigkeit verbrannt wird, zählt sich nicht zu den normalen Zigaretten und der Gebrauch dieser kann aus diesem Grund auch nicht verboten werden. Es gibt auch regelmäßig neue E-Zigaretten und E-Liquids, über die ihr euch zum Beispiel gut bei dem hier verlinkten Anbieter informieren könnt, die den Geruch für Aussenstehende noch angenehmer machen, weshalb die Überlegung zum Wechsel zu so einem Produkt am Arbeitsplatz gar nicht schlecht ist.

Für die Nichtraucher unter uns

Hier herrscht Rauchverbot | © panthermedia.net /lucidwaters
Hier herrscht Rauchverbot | © panthermedia.net /lucidwaters

Den Nichtrauchern unter den Arbeitnehmern steht es zu ohne störenden Zigarettenrauch am Arbeitsplatz zu arbeiten. Dies ist wie obern bereits erwähnt durch einige Gesetze vorgeschrieben und damit abgesichert. Auch für sie kann der Arbeitnehmer den Arbeitsalltag mit den Rauchern wesentlich angenehmer gestalten. Dies passiert ganz automatisch in dem er die Orte beziehungsweise die Rauchgewohnheiten (E-Zigarette) deutlich kontrolliert und einschränkt.

Des weiteren kann er sogenannte Nichtraucher-Zonen errichten in denen sich auch die Nichtraucher wohlfühlen können. Zu dem ist es auch sinnvoll technische Maßnahmen hinsichtlich dieses Problems vorzunehmen. Zum Beispiel könnten Fensterventilatoren oder Belüftungssysteme eingerichtet werden, die verhindern das Tabakrauch oder auch Rauch jeglicher anderen Art in diese Zonen dringt.

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Bundesnichtraucherschutzgesetz

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) ist zum 01.09.2007 in Kraft getreten und verbietet das Rauchen nicht nur in Einrichtungen des Bundes, von Verfassungsorganen und auf Bahnhöfen, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu zählen auch Flugzeuge und Reisebusse. Dies betrifft also auch private Betriebe dieser Gewerbe. Das Rauchverbot besteht nicht im Freien, sondern jeweils nur in Gebäuden und Räumen. Es besteht die gesetzliche Möglichkeit, Räume zum Rauchen auszuweisen (Raucherräume).

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Fazit zum Rauchen am Arbeitsplatz

Raucherpause mit einer E-Zigarette | © panthermedia.net /Pixinooo
Raucherpause mit einer E-Zigarette | © panthermedia.net /Pixinooo

Rauchen ist ein Thema, dass wohl schon immer die Meinungen von uns Menschen spaltet. Diejenigen die nicht rauchen und in vielen Fällen dann auch den Geruch und alles was damit zusammenhängt nicht mögen, sind meist völlig dagegen und versuchen etwas zu tun, damit Raucher in ihrer Gegenwart oder besser überhaupt nicht mehr rauchen dürfen. Raucher oder Menschen die damit kein Problem haben, den ist es natürlich wichtig, dass sie immer rauchen können und das gilt natürlich auch für die Arbeitszeit. Hier liegt es dann einzig und allein am Arbeitgeber. Diese muss entscheiden wann, wo und wie geraucht werden darf, aber er sollte immer darauf achten, dass er allen Arbeitnehmern gerecht wird. Denn nur so kann er ein gutes Arbeitsklima schaffen.


E-Zigaretten | Ohne Nikotin dennoch schädlich?


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