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Kino.to wurde gehackt und Dirk B. verhaftet

Kino.to wurde gehackt und Dirk B. verhaftet

Der Gründer von kino.to ist das beste Beispiel dafür, dass wir als Nutzer des Internets nicht zu leichtfertig mit dem Urheberrecht umgehen sollten.

Ok, ok – klingt etwas spießig, aber bei kino.to waren Tausende von Videos kostenlos abrufbar und wohl fast jeder war sich wohl darüber im Klaren, dass er mit dem Herunterladen oder streamen der Filme eine Straftat beging.

Möchte ich mir heute einen Streifen über kino.to anschauen, dann habe ich damit natürlich keinen Erfolg mehr. Die Seite ist schon seid längerem gesperrt und lediglich eine Mitteilung der Kriminalpolizei kann man lesen. Hier steht, dass die Domain geschlossen wurde, weil der Verdacht auf die Gründung einer kriminellen Vereinigung besteht. Das hört sich für mich als Unbeteiligten ziemlich gefährlich an, und wenn ich weiter lese, dann kann das auch für die damaligen Nutzer des Angebots so sein. Ich frage mich allerdings ernsthaft, ob die Ermittler jeden einzelnen User ermitteln und ihn strafrechtlich verfolgen können. Ich denke eher nicht. Immerhin scheinen sie ja noch nicht mal eine beschlagnahmte Seite unter Kontrolle halten zu können, denn kino.to wurde jetzt erst vor kurzem gehackt.

Dirk B. verhaftet und Kino.to wurde gehackt

gegen das Urheberrecht verstoßen

Verfolgt man die Ausführungen des Chefs von kino.to, dann kann man fast Mitleid mit ihm haben. Er verweist zum Beispiel darauf, dass gerade Hartz IV Empfänger darauf angewiesen sind, kostenlose Filme aus dem Netz herunterzuladen.

Das hört sich zunächst sehr edel an und man mag kaum nachvollziehen, dass dieser Mann verhaftet und angeklagt wurde. Allerdings hat er gegen das Urheberrecht verstoßen und dieser Tatbestand ist in Deutschland strafbar. Zudem hat er ziemlich viel Geld mit seiner Seite verdient, sodass der reine Sozialgedanke wohl eher vorgeschoben wurde. Genauer gesagt 6,6 Millionen Euro, will man denn der welt online glauben.

Aufmerksame Nutzer des Internets waren aber wohl ein wenig überrascht, dass nach dem Eingeben der Adresse kino.to vor zwei Tagen nicht mehr die übliche Meldung der Kriminalpolizei erschien. Pin3apple und Chomik, so heißen die beiden Hacker, die dem Staatsanwalt nett mitteilten, dass er doch bitte nicht mit einem Strafverfahren gegen sie antworten möge. Alleine die Anrede „Liebe Staatsanwaltschaft“ soll belegen, dass die Hacker nicht in böser Absicht, sondern alleine aus Sicherheitsgründen agierten.

Trotz aller Bemühungen und vermutlichen Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden ist es den beiden Hackern gelungen, dass sie die Internetadresse kino.to übernommen haben. Laut deren Aussage werde die Seite noch immer täglich von 20.000 Nutzern besucht. Sie wollten mit ihrer Aktion nur verhindern, dass die Seite nicht mehr für illegale Projekte genutzt werden kann. Dass die Domain trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Polizei gehackt werden konnte, mag viele Nutzer nachdenklich stimmen. Hat die Behörde eventuell nicht richtig gearbeitet oder ist es etwa so, dass die Fachleute hier nicht gegen die Machenschaften der Hacker ankommen? Ich finde ja, dass Pin3apple und Chomik hier genau richtig gehandelt haben. Man ruhig mal zeigen, was alles so geht und das unsere Polizei anscheinend viel weniger unter Kontrolle hat, als man es vermuten würde.

kinox.to als Alternative zu kino.to

kinox.to

Ziemlich direkt nach dem Verbot von kino.to kam die neue Domain mit dem Namen kinox.to ins Internet. Sie ist der Nachfolger von kino.to und schreckt vor Androhungen von Strafen nicht zurück. Die Verantwortlichen argumentieren damit, dass sie sich weder vom Staat noch von der Filmindustrie stoppen lassen werden.

Sie sehen dabei nicht, dass es sich bei ihren Angeboten um Raubkopien handelt und diese auch in keiner Weise das Einkommen der Filmemacher schmälern. Unsere Regierung setzt jedoch darauf, dass wir als Verbraucher immer das Recht besitzen, unserer Informationen so zu bekommen, wie es unserem Geschmack entspricht.

Nicht nur die freie Meinungsäußerung ist dabei auch im Grundgesetz verankert. Ebenfalls steht es uns frei, auf welche Weise wir uns vorher informieren, bevor wir einen Film kaufen. Doch bei kinox.to handelt es sich um Raubkopien und streng genommen sollte man da wirklich die Finger von lassen.

Ich für meinen Teil werde kinox.to ganz sicher nicht nutzen, da man sich dort auch als reiner Nutzer strafbar machen wird. Geht lieber wieder ins Kino oder leiht euch einen Film aus. Richtiges 3D bekommste eh nur vor der Leinwand. 😛

Hier noch was zur rechtlichen Seite:

Wie siehst Du das? Ist kino.to zu recht beschlagnahmt worden und sind die Haftstrafen gegen die Betreiber gerechtfertigt?

Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Lebens- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Josef Müllek
Mitte-Links: ©panthermedia.net Geo Martinez
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Jesse Benjamin

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