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Kartellvorwürfe in der Autoindustrie – Was ist ein Kartell und was bedeutet es für uns Verbraucher?

Kartellvorwürfe in der Autoindustrie – Was ist ein Kartell und was bedeutet es für uns Verbraucher?

Wiederum macht die Autoindustrie kartellrechtliche Schlagzeilen, in denen ihnen zum wiederholten Male vorgeworfen wird, geheime Absprachen getroffen und somit bestehende gesetzliche Regelungen und Richtlinien umgangen zu haben. Waren es vor einigen Jahren noch die Autozulieferer und in einem anderen Fall die größten Lkw-Hersteller, so sind im aktuellen Fall alle großen deutschen Autohersteller mit involviert. Über zwei Jahrzehnte hinweg sollen sie geheime Abkommen hinsichtlich der verwendeten Technik, der Preise von Bauteilen und über die Auswahl der Zulieferer untereinander vereinbart haben. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, so handelt es sich hierbei um das größte existierende Kartell der Wirtschaftsgeschichte.

Infografik: Die höchsten Kartellstrafen in Europa seit 2006 | Statista
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Was ist unter einem Kartell zu verstehen?

[dropcap]U[/dropcap]nter einem Kartell versteht man den geheimen Zusammenschluss von Wettbewerbern, die ihr Verhalten auf dem gemeinsamen Markt untereinander koordinieren, wo durch der eigentliche Wettbewerb eingeschränkt oder gar ganz ausgeschaltet wird. Diese geheimen Vereinbarungen zwischen den Unternehmen können verschiedenartige Formen annehmen. Als besonders schwerwiegend werden solche Absprachen angesehen, welche die Preispolitik, die Produktionsmengen oder die Aufteilung von Absatzgebieten und Kundengruppen betreffen. Diese Kartellformen werden als sogenannte „Hardcore-Kartelle“ bezeichnet.

Das geltende Kartellverbot gilt auch für Unternehmen, die sich auf unterschiedlichen Marktstufen bewegen. So sind beispielsweise jene Absprachen zwischen Herstellern und Händlern verboten, welche feste Endverkaufspreise für die Produkte festlegen. Erlaubt sind hier lediglich unverbindliche Preisempfehlungen (UVP). Die Kartellabsprachen, die oft unter recht konspirativen Umständen stattfinden, sind aus gutem Grund verboten. Denn sie führen regelmäßig zu überhöhten Preisen, während die eigentliche Produktqualität beständig abnimmt. Die Verhinderung eines Wettbewerbs der Unternehmen untereinander, hemmt zugleich aber auch die nötige Innovationskraft der Unternehmen. So schaden Kartelle nicht nur die Gesamtwirtschaft eines Landes, sondern sie gehen zumeist auch auf Kosten des Verbrauchers.

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Die Ausnahmen vom geltenden Kartellverbot

Unter bestimmten Umständen sind einige wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen nach gültigem Bundes- und EU-Recht vom Kartellverbot befreit. Diese gelten beispielsweise, wenn die getroffenen Absprachen eine Verbesserung der Warenerzeugnisse im Blick haben (Festlegung von gemeinsamen Standards) oder der technische Fortschritt gefördert wird. Zudem muss der Verbraucher an dem Gewinn entsprechend angemessen beteiligt werden. Eventuelle Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen gleichfalls erlaubt. Allerdings ist der Grad zwischen „noch“ erlaubten und bereits „nicht“ erlaubten Handeln recht schmal.

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Welche rechtliche Handhabe hat der Verbraucher gegenüber den Autoherstellern?

Wer als Verbraucher vom gegenwärtigen Dieselskandal betroffen ist und ein Auto mit Dieselantrieb benutzt, der sollte zunächst die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung abwarten. Denn erst nach einem Ergebnis des kartellrechtlichen Verfahrens können sich die Schadensersatzklagen auf diese Feststellungen berufen. Allerdings ist der betroffene Verbraucher allein in der Beweispflicht, inwiefern sein Auto, welches mit der entsprechenden Schadsoftware ausgestattet wurde, welch genau zu beziffernden Vermögensschaden verursachte.

Denn im Gegensatz zur us-amerikanischen Justiz, gibt es in der Bundesrepublik nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf eine Sammelklage (Musterfeststellungsklage). Zentrale Rechtsfragen können so nicht zu einem einzigen Verfahren gebündelt werden. Ebenso sind neben den gewährleistungs- und deliktrechtlichen Ansprüchen auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen zu beachten.

Was ist bei Rückrufaktionen zu beachten?

Einige Autohersteller bieten bereits sogenannte verpflichtende Rückrufaktionen an. Wer daran nicht teilnimmt, der sollte beachten, dass sein Auto im Extremfall die Betriebserlaubnis verliert. Zwar sind hier noch keine Fälle bekannt, aber einige Autohersteller drohten bereits damit. Bei einer freiwilligen Rückrufaktion besteht hingegen keine Verpflichtung zur Teilnahme. Bei einer Nachrüstung gibt es allerdings bislang noch keine rechtsverbindliche Garantie, in welcher die Autohersteller für die möglichen negativen Auswirkungen nach einer Umrüstung am Fahrzeug aufkommen. Umso wichtiger ist es, von den Autoherstellern nun rechtsverbindliche Garantien politisch einzufordern, die dem Verbraucher mehr Sicherheit geben.

Fazit zu den Kartellvorwürfen gegen die Autoindustrie

Kartell in der Autoindustrie | © panthermedia.net /Boris Zerwann
Kartell in der Autoindustrie | © panthermedia.net /Boris Zerwann

Der aktuelle Dieselskandal zeigt, dass es sich bei den Kartellabsprachen mitnichten um kleine Kavaliersdelikte handelt. Diese beschädigen nicht nur das Ansehen einer Branche, sondern auch das weltweite Image eines Industriestandortes. Im Extremfall können sie sogar zu Schließungen von Betriebsstandorten führen und Arbeitsplätze kosten. Die Kartelle mögen kurz- und mittelfristig für die involvierten Unternehmen einige Vorteile erbringen, langfristig richten sie jedoch einen unkalkulierbaren Schaden in der Gesamtwirtschaft an, der letztendlich auch zur Lasten der betroffenen Unternehmen geht.

Den Schaden zahlt im Endeffekt immer der Verbraucher, entweder durch Steuern, da besonders große Unternehmen als systemimmanent eingestuft werden oder durch erhöhte Preise. Dem ausufernden Missbrauch von Kartellen kann nur entgegengetreten werden, wenn solche Missstände mit horrenden Bußgeldern belegt werden und der Schutz der Verbraucher durch die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gewährleistet wird.

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