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Vivo.sx, Streamcloud & Co. – Sind Streamingdienste illegal?

Vivo.sx, Streamcloud & Co. – Sind Streamingdienste illegal?

In wenigen Mausklicks gelangen Sie in die Untiefen des World Wide Webs und können sich nahezu alles auf den entsprechenden Seiten kostenlos ansehen. Der aktuelle Blockbuster, Kinofilme, ein Fußballspiel, die Lieblingsserie oder eine angesagte Reportage stehen Ihnen in einer Vielzahl unterschiedlicher Portale zur Verfügung. Doch wann begeben wir uns in eine rechtliche Grauzone? Wann macht sich ein User eigentlich strafbar?

Streaming versus Download

[dropcap]I[/dropcap]m Prinzip ist es sinnvoll, einen elementaren Unterschied zwischen den Downloads und Streams zu machen. So laden Sie sich bei einem Download eine Datei auf Ihre Festplatte herunter. Diese Datei geht in Ihren Besitz über. Ein Stream stellt kein Download dar, denn Sie spielen lediglich die verfügbaren Videos und Songs auf Ihrem Browser ab. Das Streaming ist mithilfe einer speziellen Software, wie zum Beispiel dem Spotify Player, möglich. Die Datei landet nicht – wie beim Download – auf Ihrer Festplatte, sondern wird lediglich im Zwischenspeicher abgelegt. Eine Weitergabe ist beim Streaming nicht möglich.

Die beliebtesten Musik Streaming Seiten nach Besuchen im Dezember 2010 und Veränderung der Besuchszahlen 2010 gegenüber Vorjahr
Besuche in 12/2010 Veränderung (in %) 2010 gegenüber Vorjahr
YouTube MUSIC 378.900.000 94
Pandora 59.400.000 116
Playlist 17.800.000 27
Grooveshark 10.600.000 236
Last FM 9.760.000 26
AOL Music 7.300.000 27
Rhapsody 4.600.000 16
eMusic 4.000.000 16
Vevo 3.800.000 211
ReverbNation 3.700.000 216
SoundCloud 3.400.000 851
iLike 2.500.000 8
OurStage 2.500.000 579
Napster 1.800.000 -22
Slacker Radio 1.500.000 8
Bandcamp 1.300.000 378
CDBaby 960.000 -4
MOG 832.000 -3
Blip FM 822.000 -11
SHOUTcast 808.000 18
The Hype Machine 800.000 23
Thumbplay Music 765.000 -22
8tracks 741.000 394
PureVolume 379.000 -3
Songza 370.000 55
Rdio 255.000 368
Beatport 204.000 108
Jamendo 171.000 195
We Are Hunted 169.000 274
Deezer 164.000 -48
Indaba Music 112.000 -52

Alle weiteren Informationen zur Statistik finden Sie auf Statista

Sind Streamingdienste illegal?

Die Funktionsweise des Streamings findet den Ausweg aus der illegalen Zone, denn dieser Form der Nutzung multimedialer Inhalte im Internet ist im Prinzip nicht illegal. Derzeit existieren eine Vielzahl unterschiedlicher legaler Streamingdienste, wie zum Beispiel YouTube, Vivo.sx, Streamcloud oder Vimeo. Gerade wenn ein Portal eine Mischung aus geschützten und freien Informationen anbietet, ist es für den User zumeist nicht ersichtlich, ob es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Christian Solmecke geht aus diesem Grund davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine illegale Aktion handelt.

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Streamingdienste bieten aktuelle Kinofilme – ist das erlaubt?

Der Fall des Urheberrechts stellt sich bei einem Kinoportal, wie zum Beispiel kinox.to, etwas anders dar. Hier werden die neuesten Filme, Kinofilme, Serien und Dokumentationen angeboten. Diese Inhalte und Fußballspiele sind urheberrechtlich geschützt. Für den User ist es zumeist schwierig, zu erkennen, dass es sich hierbei um geschütztes Material handelt, dass der Besitzer der Webseite ohne die Erlaubnis der Inhaber der Rechte abbildet. Dennoch bewegt sich der User in den rechtlichen Grauzonen und es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ob ein Nutzer wirklich für diese Handlung belangt werden kann.

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Was sagt der Profi über die Streamingdienste?

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt lediglich davor, die Filme bzw. die Fernsehsendungen nicht auf die eigene Festplatte herunterzuladen und an andere weiterzugeben, denn dies ist strafbar. Ausgehend von dieser Schlussfolgerung ist es rein rechtlich anzunehmen, dass das bloße Ansehen eines Filmes noch nicht zu einer strafrechtlichen Handlung führen kann. Doch ist auch davon auszugehen, dass diese Ansicht gerade unter den Juristen als umstritten gilt.

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Streamingdienste versus Tauschbörsen

Laden Sie sich einen angesagten Film, Musik oder Software aus einer Tauschbörse auf Ihre Festplatte, ist davon auszugehen, dass sich hierbei zumeist um illegale Kopien handelt. Selbst wenn Sie die heruntergeladenen Dateien nicht an andere weitergeben, machen Sie sich strafbar, denn das Prinzip einer Tauschbörse macht auch passive Nutzer zu Weiterverbreitern. In diesem Fall kann es zu Zahlungsaufforderungen über mehrere 1000 € kommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass jedes Jahr Hunderttausende Internet User wegen einer Verletzung des Urheberrechts abgemahnt und belangt werden.

Statistik: Anzahl der Zugriffe auf ausgewählte illegale filmspezifische Streamingportale in Deutschland im August 2014 (in Millionen) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

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Streamingdienste und Torrent-Netzwerke

Ein weiterer rechtlich heikler Fall bewegt sich um Streamingdienste, die auf einem so genannten Torrent-Netzwerk basieren. Hier wird zusätzlich das Upload genutzt. So ist es möglich, die ganze Datei oder nur Teile anderen zur Verfügung zu stellen. Bedenken Sie, wenn Sie sich Dateien oder Inhalte herunterladen, wird im rechtlichen Sinn davon ausgegangen, dass Sie diese Dateien und Inhalte auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen.

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Facebook und seine rechtlichen Stolpersteine

Doch aufgepasst, nicht nur beim Download und Streaming warten gemeine Stolpersteine, auch in den sozialen Netzwerken gilt es, die Augen offen zu halten. Besondere Vorsicht ist beim Teilen von Bildern an den Tag zu legen, vor allem wenn Sie es nicht selbst geknipst haben. Facebook erlaubt aus rechtlicher Perspektive lediglich das Einbetten eines Fotos oder Videos und nicht das Kopieren der Ursprungsdatei.

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Fazit

Die Nutzung eines Streaming Dienstes ist vom Grundsatz her erst einmal nicht strafbar. Sobald Sie sich einen Film, eine Serie oder Musik auf die Festplatte herunterladen, geht die Rechtsprechung direkt von einer Teilung und Weitergabe aus. Dies ist auf jeden Fall strafbar. Werfen Sie im Zweifelsfall einen Blick auf die FAQs und die Anmerkung zum Urheberrecht, um sich abzusichern. Ist per se von einem illegalen Anbieter auszugehen, ist es ratsam, schnell das Weite zu suchen und auf einen der bekannten Streaming-Anbieter zurückzugreifen.

Links zur weiterführenden Information

http://www.stern.de/digital/online/illegale-downloads–was-im-netz-erlaubt-ist—und-was-nicht-3646332.html
http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/6558-kino-to-sind-streaming-filmportale-legal-oder-illegal.html

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Angela Waye

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