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Gericht stärkt die Rechte von Wohnungsbesitzern | Eigenbedarfskündigungen werden einfacher!

Gericht stärkt die Rechte von Wohnungsbesitzern | Eigenbedarfskündigungen werden einfacher!

Wohnungskündigungen werden leichter

Bislang war es so, dass ein Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht kündigen durfte, wenn er diese nur für geschäftliche Zwecke nutzen wollte. Doch der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Rechte der Vermieter gestärkt.

Auslöser für dieses Urteil ist eine Klage, wo der Mieter sich versuchte gegen die Anmeldung von Eigenbedarf zu wehren.

Der Vermieter hatte dem Kläger eine Kündigung geschrieben, weil dieser die Wohnung seiner Lebensgefährtin für ihre Anwaltskanzlei zur Verfügung stellen wollte. Nun stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Wohnungsbesitzer eine Mietwohnung wegen Eigenbedarf kündigen darf, auch wenn diese gewerblich genutzt werden soll.

Mietvertrag und Kündigung | So war es bisher

Welche Folgen kann dieses Urteil haben?

Dadurch, dass die Eigenbedarfskündigungen nun vereinfacht wurden und auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf, kann sich die Wohnungssituation in Deutschland noch weiter dramatisieren.

Die Vermieter werden unterstützt, den Wohnraum noch weiter zu begrenzen. Da aber inzwischen eh schon zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, kann sich die Situation tatsächlich weiter verschärfen.

Die Folge ist, dass der wenige Wohnraum, der ja eh schon nur sehr begrenzt vorhanden ist, nun noch teurer wird. Bereits jetzt schlägt der Deutsche Mieterbund Alarm. Im Durchschnitt müssten die Mieter 34,1 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens nur für die Miete und Energie bezahlen. Das ist sei hoch wie noch nie zuvor. Besonders in Großstädten spitzt sich die Situation zu. Dort werden die Mieten durch die hohe Nachfrage in die Höhe getrieben.

Hohe Mieten in Deutschland
Hohe Mieten in Deutschland

Gerade auch die Preise bei den Neumietverträgen schießen in die Höhe. Deshalb fordert der Mieterbund inzwischen eine gesetzliche Regelung über die Festlegung der Mietpreise.

Bislang gibt es kein Gesetz, das die Preise regelt. Als Faustregel sagt man nur, dass die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überstiegen werden darf.

Aber auch Altmieter sind von Mieterhöhungen in regelmäßigen Abständen betroffen, jedoch wurde hierfür eine Mieterhöhung von höchsten 10 Prozent gesetzlich beschlossen. In Universitätsstätten liegt der Preis bei Neuverträgen allerdings um 20 bis 30 Prozent über den Mieten von bestehenden Verhältnissen. Da muss eine Regelung her.

Steigende Mieten

Obwohl die Nachfrage das Angebot klar übersteigt, gibt es immer mehr Möglichkeiten, wie Wohnungen künstlich dem Markt ferngehalten werden. Es gibt vermehrt Mietvereine, die eine Mitgliedschaft verlangen.

Durch diese Mitgliedschaft hat man eher eine Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen. Der Verein selbst wird durch Hauseigentümer unterstützt, indem sie das Haus und die Wohnungen exklusiv dem Verein bereitstellen.

Diese Wohnungen können auch nur mit einer Mitgliedschaft gemietet werden. An sich spricht nichts gegen dieses Vorhaben. Dennoch ist es natürlich etwas ungünstig, wenn in so einer Zeit diese Vorhaben boomen. Auch dadurch werden die Wohnungen künstlich begrenzt und die Preise steigen weiter an.

Die Regierung ist gefragt
Die Regierung ist gefragt

Es wäre wünschenswert, wenn sich die Regierung endlich einschalten würde. Das Verhältnis von Mietwohnungen und gewerblichen Nutzen muss besser geregelt werden. In einigen Bezirken von Großstädten stehen Häuserweise die Wohnungen frei, weil sie nur für Büroflächen genutzt werden dürfen.

Dabei würden diese auch den Wohnraumbestimmungen entsprechen.

Es muss eine Regelung her, bevor der Immobilienmarkt völlig kollabiert. Es kann nicht sein, dass man durchschnittlich 8 Monate eine Wohnung suchen muss. Und auch dann geht man große Kompromisse ein, weil der Geldbeutel nicht mehr hergibt.

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Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild:  ©panthermedia.net Ralf Laesecke
Mitte-Links: ©panthermedia.net Birgit Reitz-Hofmann
Unten-Links: ©panthermedia.net Nils Bornemann

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