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Geld sparen – Wann stehen die Chancen auf eine Mietminderung besonders gut?

Geld sparen – Wann stehen die Chancen auf eine Mietminderung besonders gut?

Nicht jeder ist mit den Gegebenheiten in seiner Mietwohnung zufrieden. Oft sorgen Schimmel, laute Nachbarn und Co. dafür, dass das Interesse an einer Mietminderung immer größer wird. Doch wann ist diese überhaupt gerechtfertigt? Und wie stehen die Chancen, die entsprechenden Ansprüche tatsächlich geltend machen zu können?

Wer sich überlegt, seinen Vermieter mit einer Mietminderung zu konfrontieren, sollte natürlich auch auf den Faktor „Kommunikation“ setzen. Denn: ein gutes Verhältnis zum Vermieter kann Gold wert sein. Viele Streitigkeiten lassen sich auf der Basis eines Dialogs vermeiden. Gerade mit Hinblick auf Mietmängel leidet jedoch oft nicht nur der Geldbeutel, sondern auch die Lebensqualität. Im Zusammenhang mit den folgenden Punkten kann es sinnvoll sein, eine Mietminderung in Betracht zu ziehen.

§ Grund Nr. 1: der Zustand der Wohnung weicht vom vertraglich zugesicherten Ist-Zustand ab

Wer eine Wohnung mietet, sollte deren Grunddaten natürlich auch wahrheitsgemäß im dazugehörigen Mietvertrag finden. Einer der bekanntesten Fehler liegt hier sicherlich in einer falsch angegebenen Quadratmeteranzahl. Je nach Ausmaß bzw. Abweichung kann hier die Miete gemindert werden.

Niemand möchte immerhin die Miete für 80m2 zahlen, wenn ihm de facto nur 70m2 zur Verfügung stehen. Die Summe, die hier im Einzelfall geltend gemacht werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Wurden ein paar Quadratmeter hinzugefügt, die nach einer erfolgreichen Mietminderung nicht mehr gezahlt werden müssen, entsteht schnell ein kleines „Sparpolster“.

§ Grund Nr. 2: die „Grauzone“ der spielenden Kinder

Viele Mieter kennen die Situation: sie kommen nach der Arbeit nach Hause, ein Online Casino Bonus oder ein Gutschein im heißgeliebten Online Shop sollen genutzt werden, einem gemütlichen Nachmittag am PC steht nichts mehr im Wege. Da durchdringen schrille Schreie die Ruhe. Entgegen vieler Vorurteile gilt, dass Kinderlärm nicht per se geduldet werden muss. Gleichzeitig sollten Mieter, die angrenzend an Familien mit Kindern wohnen, ein wenig geduldiger sein. Denn: auch das Gesetz unterstreicht immer wieder, dass das Lärmmachen zum Erwachsenwerden (bis zu einem gewissen Grad) dazugehört.

Alles muss jedoch nicht geduldet werden. Laut BGH ist es für eine schlussendliche Entscheidung hier unter anderem wichtig, auch die Art des Lärms, dessen Dauer und die jeweiligen Uhrzeiten zu berücksichtigen. Ob einer Mietminderung stattgegeben wird oder nicht, ist in der Regel vom Einzelfall abhängig. Neben den drei bereits erwähnten Kriterien spielen natürlich auch das Alter des Kindes und dessen Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Zu guter Letzt können oft auch die Eltern dazu beitragen, dass sich die Lärmbelästigung im gesunden Rahmen bewegt.

§ Grund Nr. 3: ein defekter Aufzug

Der berühmte defekte Aufzug spielt nicht nur mit Hinblick auf „The Big Bang Theory“, sondern auch im Alltag vieler Menschen hierzulande, eine wichtige Rolle. Besonders ärgerlich wird das Ganze natürlich dann, wenn sich die Mietwohnung nicht „nur“ im ersten, sondern im fünften oder gar im zehnten Stock befindet.

Ein Aufzug, der über einen längeren Zeitraum defekt ist, kann sich daher selbstverständlich mietmindernd auswirken. Immerhin schränkt er viele Menschen in ihrer Lebensqualität ein und könnte auch ein Grund sein, weswegen Rollstuhlfahrer ihre Wohnung nicht mehr erreichen bzw. verlassen können.

§ Grund Nr. 4: undichte Fenster

Undichte Fenster sind nicht nur im Winter ein lästiges Thema. Sie sorgen dafür, dass kalte Luft nach innen dringt und entsprechend mehr geheizt werden muss. Genau dieser Aspekt ist dem Mieter auf lange Sicht nicht zuzumuten.

Oder anders: er darf nicht durch eine gesteigerte Heizintensität (und die entsprechenden Kosten) bestraft werden. Wurde der Mangel gemeldet, ist es die Aufgabe des Vermieters, hier schnell für Abhilfe zu sorgen.

§ Grund Nr. 5: regelmäßige Heizungsausfälle

Auch regelmäßige Heizungsausfälle muss der Mieter natürlich nicht hinnehmen. Als „Grundregel“ gilt hierbei, dass gewährleistet sein muss, dass innerhalb der Wohnräume eine angenehme Temperatur herrscht.

Immerhin kann durch regelmäßiges Heizen und Lüften auch Schimmel vorgebeugt werden. Daher ist es sinnvoll, spätestens zum Ende des Herbstes zu überprüfen, ob die Heizung in den einzelnen Räumen noch funktioniert. Manchmal reicht es aus, lediglich zu entlüften. Manchmal braucht es aber die Arbeit eines Installateurs.

§ Grund Nr. 6: schlechte Isolierung und Lärm

Auch in einer eher ruhigen Wohngegend kann eine schlechte Isolation dafür verantwortlich sein, dass die Lärmbelastung – zum Beispiel durch den Verkehr – vergleichsweise hoch ist. Mängel aus diesem Bereich stellen ebenfalls einen Grund zur Mietminderung dar. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Beeinträchtigungen vom direkten Nachbarn verursacht werden. Immerhin hört nicht jeder Musikfan seine Songs in angemessener Lautstärke über moderne Kopfhörer.

Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass Menschen Lärm oft auf unterschiedliche Weise interpretieren. Was für manche Mieter als zumutbar gelten mag, stellt für andere ein absolutes No Go dar. Auch Mieter, die eine Wohnung in einer Großstadt, direkt an einer Hauptstraße beziehen, sollten in dieser Hinsicht „schmerzresistenter“ sein als solche, die aufs Land ziehen und Ruhe und Idylle erwarten.

§ Grund Nr. 7: Schimmel aufgrund baulicher Mängel

Bei Schimmel handelt es sich um weitaus mehr als „nur“ einen optischen Mangel. Denn: die schwarzen und grünen Sporen können auch gesundheitsschädlich sein. Ob der Vermieter hier belangt werden kann oder nicht, ist von einer wichtigen Frage abhängig. Diese lautet: „Wer ist schuld?“ Klingt einfach? Genau genommen ist es das auch. Denn: natürlich kann auch der Mieter der Verursacher des Schimmels sein, indem er beispielsweise falsch lüftet oder seine Räume nicht ausreichend aufheizt.

Mit Hinblick auf Mietminderungen rund um das Thema Schimmel kommt es – ebenso wie im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen – immer wieder zu Streit. Die Ursache für den Schimmelbefall kann daher oft nur durch Experten geklärt werden. Wer Schimmel entdeckt, sollte schnell reagieren. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass dieser sich noch weiter verteilt und sich sogar in das Mauerwerk „einfrisst“.

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