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Die vorausgefüllte Steuererklärung | Teil 1 – Steuererklärung 2014

Die vorausgefüllte Steuererklärung | Teil 1 – Steuererklärung 2014

SteuererklärungNichts im Leben ist so sicher wie der Tod und die Steuer, so lautet ein altes Sprichwort. Jedes Jahr muss man seine Steuererklärung abgeben und dem Fiskus somit seine Einnahmen offen legen. Für viele Menschen sind diese Dokumente oft sehr undurchsichtig und sie wissen nicht genau, was es beim Ausfüllen zu beachten gilt. Doch dies soll sich in Zukunft ändern. Im Jahr 2014 kommt die vorausgefüllte Steuererklärung. Sie soll eine wesentliche Erleichterung darstellen und mit weniger Zeitaufwand verbunden sein. Was dabei genau zu beachten ist und welche Besonderheiten einen erwarten, soll hier im Vorfeld geklärt werden.

Vorausgefüllte Steuererklärung als Erleichterung

Die neue Steuererklärung 2014 unterscheidet sich nicht von der alten Steuererklärung. Lediglich werden vom Finanzamt die grundlegenden Daten bereits vorausgefüllt. So ist in den Dokumenten bereits der Name, die Steuernummer, die Religionszugehörigkeit und das Geburtsdatum vorhanden. Dies klingt nun nicht sonderlich nach Erleichterung. Allerdings sind auch Angaben des Arbeitgebers sowie Informationen von Banken und Versicherungen bereits erfasst. So findet man zum Beispiel die Daten der Lohnsteuerabrechnung oder die Informationen zu den Sozialabgaben bereits in den Formularen.

Das neue System soll ab dem April 2014 auf der Elsterplattform zur Verfügung stehen. Hier muss aber eine Voranmeldung beim Fiskus erfolgen. Die Anmeldung erfolgt per Angabe der jeweiligen Steuernummer. Diese wird auf elektronischem Wege geprüft. Daraufhin ergeht ein Schreiben, in welchem man seinen Aktivierungscode findet. Ob man dieses Verfahren bereits für die Steuererklärung 2013 verwenden kann, ist aber noch nicht geklärt.

Eigenarbeit bei der vorausgefüllte Steuererklärung bleibt nicht aus

Obwohl viele Informationen bereits vorliegen, müssen bestimmte Angaben immer noch selbst gemacht werden. Gerade wenn es darum geht, auch am richtigen Ende Steuern zu sparen, dann sollte man seine Dokumente vorsorglich lieber selbst prüfen. So müssen zum Beispiel die Angaben zu Spenden oder Baumaßnahmen weiterhin von Hand nachgetragen werden. Dies betrifft auch Kosten, welche durch Krankheit oder Werbung entstanden sind. Gerade für Selbstständige ist dieser Punkt sehr interessant, da sich hier ein erhebliches Einsparpotenzial ergibt.

Quittungen und Belege müssen, wie schon immer, über den postalischen Weg an das Finanzamt gesendet werden. Zu den wesentlichen Unterlagen, welche man der Steuererklärung beifügen muss, zählen natürlich alle Nachweise über die Einkünfte. Diese Daten können nicht direkt vom Fiskus erfasst werden und müssen daher in Schriftform nachgewiesen werden. Auch der Bezug von Lohnersatzleistungen, wie dem Arbeitslosengeld oder dem Elterngeld, müssen entsprechend belegt werden. Eine zentrale Kommunikation zwischen den einzelnen Ämtern existiert in diesem Fall nicht.

Vorausgefüllte Steuererklärung politisch gewollt

Die neue Steuererklärung wurde übrigens von der Union und der SPD als gemeinsames Projekt ins Leben gerufen. Die Umstellung soll stufenweise bis zum Jahr 2017 erfolgen. Erste Datensätze könnten aber bereits ab 2014 eingesehen werden und das Verfahren soll dann schon im wesentlichen nutzbar sein. Schon jetzt sind die Banken, die Arbeitsämter oder auch die Krankenversicherungen dazu verpflichtet, die Daten einer steuerpflichtigen Person an das Finanzamt zu übermitteln.

Auf diese Weise wird sich im Laufe der Zeit ein riesiger Datenpool bilden, in dem alle Informationen lückenlos zu verfolgen sind. Die Gruppe der Politiker, unter Leitung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Hamburgs erstem Bürgermeister Olaf Schloz, kam am Mittwoch überein, das hier dargestellte Vorgehen, zu beschließen. Übrigens ist in späterer Zeit auch noch geplant, dass das Nachsenden der Quittungen und Belege nicht mehr erforderlich ist. Diese sollen dann einfach eingescannt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Vorausgefüllte Steuererklärung hat Einfluss auf Steuersoftware

Auch die Struktur von Steuersoftwares wird sich durch das neue Verfahren ändern. In vielen Produkten ist die Schnittstelle für VaSt bereits integriert. VaSt ist im Übrigen die Abkürzung für vorausgefüllte Steuererklärung. Diese Programme laden dann einfach die bereits vorhandenen Daten beim Finanzamt herunter und die fehlenden Daten müssen nur noch nachgetragen werden.

Die neue Steuererklärung bietet wirklich sehr viele Vorteile. Gerade große Firmen, bei denen viele Daten anfallen, können sich auf eine Erleichterung freuen. Alle spezifischen Daten, welche sonst von Hand eingetragen werden müssten, stehen nun bereits zur Verfügung. Zudem können die meisten Abgaben schon im Vorfeld berechnet werden, sodass die Buchhaltung erheblich entlastet wird.

Aber auch Privatpersonen ziehen Vorteile aus dieser Umstellung. So wird die Steuererklärung wesentlich vereinfacht. Für viele sind die Formulare immer noch ein Graus, da sie sich oft nicht auf den ersten Blick erschließen. Nun sind diese jedoch übersichtlicher, da man sich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren kann. Auch Steuerberater sehen darin einen Vorteil. Das Arbeitspensum ist in den letzten Jahren immer mehr angestiegen. Nun tritt auf diese Weise eine gewisse Entlastung ein. Man müsse sich nur noch mit relevanten Daten und Informationen befassen, hört man derzeit aus diesen Kreisen.

Vorausgefüllte Steuererklärung kontrollieren

Allerdings ist kein System wirklich fehlerfrei. So sollte man sich nicht blindlings auf die Angaben verlassen und lieber noch einmal selbst kontrollieren. Manchmal reicht bei der Erfassung ein winziger Zahlendreher oder ein falsch gesetztes Komma aus, und man zahlt eine viel zu hohe Steuer. Auch die persönlichen Daten sollten vorsorglich überprüft werden. Hier kann es schnell zu einer Namensverwechslung oder vertauschten Geburtsdaten kommen.

Dies liegt einfach daran, dass das System noch nicht vollständig ausgereift ist. Kinderkrankheiten wie diese, sollen aber in der nächsten Zeit behoben werden. Zur Einführung des Systems soll dieses so perfekt wie möglich funktionieren. Die Daten werden übrigens über eine nach der ISO 27001 zertifizierten Leitung übertragen. Damit ist die persönliche Datensicherheit gewährleistet.

Elster ist vorbereitet

Das Elsterportal wurde mittlerweile auf die Veränderungen vorbereitet. Hier kann man sich jetzt für VaSt anmelden. Alle Formulare können dann von hier aus heruntergeladen werden. Wer jetzt bereits angemeldet ist, der muss nur noch ein reduziertes Anmeldeformular ausfüllen, da die übrigen Daten bereits bei der Erstregistrierung auf Elster erfasst wurden. Wie sich das Ganze entwickeln wird und wann das neue System tatsächlich zum Standard geworden ist, wird die Zukunft zeigen.

Quellen der Recherche

Artikel: Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) 2013 auf steuererklaerung-2013.com
Bilder: Artikelbild | ©panthermedia.net Randolf Berold
Hintergrund: Steuerpläne auf statista.com

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