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Denkmalschutz in Deutschland

Denkmalschutz in Deutschland

Monumente und Statuen
Monumente und Statuen

Während bereits vor einigen Jahrtausenden Monumente und Statuen gebaut wurden, um etwa herausragende Persönlichkeiten oder Ereignisse hervorzuheben, gibt es den Begriff Denkmalschutz noch nicht so lange.

Aber erst im Jahr 1919 zur Zeit der „Weimarer Republik“ wurde ein Artikel in die Verfassung aufgenommen, der bis heute seine Gültigkeit hat. Der Denkmalschutz.

Dabei geht es aber nicht einzig nur um Immobilien. Der staatlich festgelegte Denkmalschutz gilt ebenfalls für Landschaften und Naturreservate. Ein sehr bekanntes Gebiet in Deutschland ist das Niedersächsische Wattenmeer, welches im Jahr 2009 von der UNESCO als Weltnaturerbe eingestuft wurde.

Das heißt, dass diese Region in einzigartiger Weise zeigt, wie Mensch und Natur im Einklang miteinander leben können, ohne dass eine Seite Schaden nehmen muss. Der Denkmalschutz ist also nicht nur alleine auf den einzelnen Staat beschränkt, sondern wird mittlerweile auch global gesehen.

Denkmalschutz ist Vielfältig

Denkmalschutz in Deutschland

Mittlerweile gibt es alleine in Deutschland etwa 16 Denkmalschutzgesetze, wie man auf www.denkmalliste.org auch nachschlagen kann. Wer dabei der Meinung sein sollte, dass ein Denkmal viele Jahre alt sein muss, um als solches bezeichnet zu werden, der irrt sich jedoch.

Das Universitätsklinikum in Aachen zum Beispiel wurde erst im Jahr 1985 eingeweiht und in modernster Architektur gebaut. Seit dem Jahr 2008 steht es unter Denkmalschutz?!

Wann ein Gebäude als Denkmal gilt, das liegt vornehmlich im Ermessen der Bundesländer. Man mag es wohl kaum glauben, aber die Eigentümer eines Hauses, deren Gebäude künftig unter den Denkmalschutz gestellt wird, erfahren erst nach dem Beschluss des Gesetzgebers davon. Es kann also durchaus passieren, dass eines Tages ein amtliches Schreiben ins Haus geflattert kommt, woraus hervorgeht, dass die Immobilie in der man wohnt, künftig als Denkmal gilt.

Die zuständigen Ämter der Bundesländer sind in der Regel aufgeteilt in die oberste, die obere und in die untere Denkmalschutzbehörde oder aber nur in die obere und untere Behörde. Zudem gibt es in einigen Ländern auch noch das Landesamt für Denkmalpflege mit mehr oder weniger ausgeprägtem Einfluss.

Das Geschäft mit dem Denkmalschutz

Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie
Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie

Als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie hat man einige Möglichkeiten Steuern zu sparen. Dadurch wird oftmals der Kauf auch erst möglich gemacht, da die Häuser in der Regel doch sehr teuer sind.

Aber auch bei vermieteten Häusern, die als Renditeobjekt genutzt werden, können die Kosten einer Instandsetzung größtenteils erstattet werden.

Wer in einem Haus, welches unter Denkmalschutz steht, eine oder mehrere Wohnungen vermietete, der kann in der Regel die Ausgaben für Renovierungen und Sanierungen im Laufe von 12 Jahren steuermindernd absetzen. Wohnt man selbst in einer solchen Immobilie, dann sind die Kosten oft bis zu 90% und über den Zeitraum von 9 Jahren absetzbar. Wie man auf investition-baudenkmal.de schön nachlesen kann, haben sich auch einige Makler auf den Verkauf von Altbauten spezialisiert und machen ihren potenziellen Kunden häufig den Kauf der Immobilie ganz besonders leicht. Immerhin gibt es viele Menschen, die sich freuen, wenn ihre Steuerlast durch eine geeignete Denkmalimmobilie ein wenig gemindert werden kann.

Eigentumswohnungen für Kapitalanleger

Aber nicht nur Makler sehen beim Handel mit denkmalgeschützten Häusern ein Geschäft. Auch Firmen, die diese Häuser kaufen, um sie dann aufwendig zu sanieren, gibt es in Deutschland. Sie verkaufen die Objekte danach und häufig erzielen sie dabei einen guten Gewinn. Haben sie doch die Möglichkeit, dass ihre Ausgaben ihre künftigen Steuerzahlungen schmälern.

Einige Immobilienmakler werben damit, dass die Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie bis zu 35% des Kaufpreises erstattet bekommen und beim Verkauf nach 10 Jahren der Gewinn steuerfrei sei. Es gibt sogar den Slogan „Steueroase Denkmalschutz“. Wohl jeder Verbraucher weiß aber, dass er der Werbung nicht blind vertrauen darf, und sollte sich daher vor dem Kauf sehr genau nach den Tatsachen erkundigen.

Einkommen des Käufers
Einkommen des Käufers

Alleine die Steuerersparnis durch den Kaufpreis kann sich zwar sehr lohnen, wie sehr, das hängt allerdings auch vom Einkommen des Käufers ab. Klar ist wohl jedem, dass die Ersparnis nur dann auch wirklich hoch sein wird, wenn man dementsprechend viel verdient.

Absetzbar sind dabei übrigens noch die zusätzliche Kosten, die der Käufer einer „normalen“ Immobilie nicht geltend machen kann. Dazu zählen unter anderem die Ausgaben für die Geldbeschaffung, wie ein Disagio oder die Bereitstellungszinsen.

Was für Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie auch ganz wichtig ist, wenn sie damit Steuern sparen möchten, das Haus oder die Wohnung darf noch nicht renoviert sein.

Also, je baufälliger das Objekt ist, desto höher kann im Prinzip die Steuerentlastung ausfallen. Ein negativer Punkt könnte sein, dass man sich an die Auflagen der zuständigen Denkmalschutzbehörde halten muss. Es darf in dem Fall vielleicht das uralte Fachwerk nicht mit einem modernen Dämmputz versehen oder das Dach nicht mit glänzenden Pfannen gedeckt werden.

Leider gibt es aber auch beim Thema Denkmalschutz Menschen, die den Staat und somit uns alle betrügen möchten. Im Internet kann man sogar die Anleitungen dazu lesen. So wird auf einer Website berichtet, wie man als Bauherr aus einem relativ intakten Altbau eine Immobilie macht, die nur durch den Einsatz von viel Kapital saniert werden kann.

Erst nachdenken und prüfen

Schönes Haus
Schönes Haus

Nicht alle Verbraucher, die sich für ein älteres Haus entscheiden, kaufen dieses aus steuerlichen Gründen. Vielen gefällt das Flair, welches diese Objekte ausstrahlen.

Können sie dann auch noch den Kaufpreis und die Renovierungskosten steuermindernd geltend machen, dann ist das für sie häufig ein sehr angenehmer Begleiteffekt.

Niemand sollte nur auf das hören, was ihm die Verkäufer von Häusern sagen, die unter Denkmalschutz stehen. Sie verdienen damit ihren Lebensunterhalt und sind auf die Unterschrift der Käufer angewiesen. Fest steht aber, dass man mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie wesentlich mehr Möglichkeiten hat, Steuern zu sparen, als mit einem neueren Haus. Dazu kommt ebenfalls, dass gut gepflegte und instand gehaltene Denkmäler einen höheren Wertzuwachs besitzen. Es kann sich also durchaus lohnen, wenn man sich zum Beispiel für den Kauf einer alten Villa entscheidet und diese im Anschluss aufwendig saniert.

Immer schön kritisch bleiben!


Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Toni Anett Kuchinke
Oben-Links: ©panthermedia.net Toni Anett Kuchinke
Mitte-Links: ©panthermedia.net Arne Trautmann
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Wavebreakmedia ltd
Unten-Links: ©panthermedia.net Holger Brust

Dieser Artikel stellt keine Rechts-, Lebens- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

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