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Bußgeldkatalog: Was können Beleidigungen kosten

Bußgeldkatalog: Was können Beleidigungen kosten

Beleidigungen im Straßenverkehr sind nicht zu unterschätzen. Wenn man so richtig wütend ist rutschen einem schnell einmal ein paar Dinge raus die man später bereut. Selbst indirekte Verspottungen können dabei richtig teuer werden. Wenn man beispielsweise also jemandem sagt „Am liebsten würde ich Arschloch zu Dir sagen“ dann könnte das theoretosch schon reichen um zur Kasse gebeten zu werden.

Aber nicht nur mit Beleidigungen sollte man vorsichtig sein. Auch ein „Stinkefinger“ also der ausgestreckte Mittelfinger kann, vor allem im Straßenverkehr, richtig teuer werden. Bis zu 4.000 Euro können dafür veranschlagt werden. Wie hoch die Strafe aber wirklich ist, wird in jedem Fall unterschiedlich geprüft.

Ausschlaggebend für die Prüfung ist vor allem: In welchem Zusammenhang wurde beleidigt – Wenn zwei Streithähne aufeinander treffen und sich gegenseitig die schlimmsten Beleidigungen an den Kopf donnern, dann kann man wohl kaum für beide die höchste Strafe ansetzen. Hier wird dann vermutlich etwas milder entschieden.

Interessant ist, dass selbst kleine Dinge wie „Leck mich doch“ schon 300 Euro kosten können. Und dieser Betrag ist vom Bußgeldkatalog in Sachen Beleidigungen schon so ziemlich der kleinste. Für „Du Schlampe“ sind sogar schon wieder 1.900 Euro fällt. Man sollte also wirklich damit nicht spaßen.

Teuer werden auch Gesten. So kostet das Zeigen eines Vogels schon satte 750 Euro und eine herausgestreckte Zunge immerhin um die 300 Euro.

Die Gerichte in Deutschland stellen dabei fest, dass es immer häufiger vorkommt, das sich Autofahrer in die Haare bekommen. Dabei kommt es dann immer öfter zu Beleidigungen oder sogar zu Handgreiflichkeiten. Dieser Trend steigt seit einigen Jahren immer weiter an und leider lassen sich die Autofahrer auch von drohenden Geldstrafen nicht abschrecken.

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