Die kleine Video-Kameras, die an der Windschutzscheibe im Auto befestigt werden, sind in Deutschland immer populärer. So kann man filmen, was vor einem auf der Straße passiert. Wenn es zu einem Unfall kommt, kann man versuchen, die Videobilder als Beweismittel zu verwenden. Allerdings können die Kameras auch woanders eingesetzt werden. Man kann damit beispielsweise seine Urlaubserlebnisse dokumentieren.
Inhalt
Einfache Handhabung
[dropcap]D[/dropcap]as kleine Gerät montiert man mittels Saugknopf an der Windschutzscheibe. Die Stromversorgung wird entweder über einen integrierten Akku oder von dem Zigarettenanzünder gewährleistet. Je nach Ausrüstung speichert die Kamera in einer Form von Endlosschleife die Ereignisse auf der Straße. Abhängig von dem Kartenvolumen werden die ältesten Videos überschrieben, wenn die Speicherkarte voll ist.
Besser ausgestattete Modelle haben zusätzlich einen GPS-Sensor eingebaut, verfügen über einen Nachtmodus oder haben einen Bewegungsmelder. Die gängigsten Modelle haben auch ein Mikrofon, mit dem man Gespräche im Innenraum des Fahrzeuges mitschneiden kann. Es ist jedoch wichtig, sich diesbezüglich vorher die Erlaubnis der mitfahrenden Personen zu holen.
Was der Gesetzgeber dazu meint
In Deutschland ist der Erwerb sowie der Betrieb einer Dashcam gesetzlich erlaubt. Das eigentliche Problem stellt das mitgeschnittene Videomaterial dar, auf dem Fahrzeuge, Nummernschilder oder Passanten sichtbar werden. Es ist daher so schwer, weil man sich verständlicherweise die Erlaubnis dieser Personen vorher nicht einholen kann. Dashcams können damit gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen.
Stellt man solche Bilder ins Internet, wo sie von jedem öffentlich zugänglich werden, verstößt man eindeutig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das gilt auch dann, wenn man ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer in den Videos bei der Polizei anzeigt. So was darf nämlich nur die Polizei machen. Wenn man als Privatperson solche Aufnahmen zur Anzeige bringen will, handelt man rechtswidrig.
Beim Kauf beachten
Hat man sich für den Kauf einer Dashcam entschieden, sollte man auf Qualität setzen. Minderwertige und billige Geräte aus dem Fernen Osten liefern oft nicht das, was der Hersteller in seiner Werbung verspricht. Zu empfehlen wären zum Beispiel folgende Videoaufnahmegeräte fürs Auto:
CarDVR 120 GPS (Super HD GPS-Auto-Kamera)
Merkmale und technische Daten:
2,7“ HD-Panel (960×240 Pixel) mit 16 Mio. Farben
Videoauflösung (2304×1296/30fps)
Ambarella A7 L50 Chip (scharfe Bilder am Tag und in der Nacht).
135° Weitwinkel mit F = 2,0 Glasobjektiv: Garantiert auch bei schwachem Licht eine gute Leistung
WDR-Funktion: Sorgt für bessere Dynamik der Bilder
G-Sensor
Loop-Funktion: Schleifenaufzeichnung 1, 3 und 5 Minuten, aus
Daueraufnahme/Zeitraffer: 1, 5, 10 und 30 Sekunden, 1 Minute
Spezielle Notfall-Aufnahme-Taste
Automatische Bewegungserkennung
GPS Video-Software für Windows inklusive
Rollei CarDVR 110 (Full HD GPS Auto-Kamera)
Merkmale und technische Daten:
Weitwinkel-Objektiv 3,0 mm
G-Sensor
Tag- und Nacht-Modus: Das Bild wird bei Dunkelheit automatisch aufgehellt
Bewegungssensor on Bord
Automatischer Weißabgleich vorhanden
Saugnapfhalterung und 12/24 Volt-Autoadapter im Paket
Video-Software inklusive.
Alexander Hold: Sind Dashcams zugelassen? | SAT.1 Frühstücksfernsehen
Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Christos Georghiou