Ein Bekannter lernte über eine Webseite eine Frau kennen. Es handelte sich um eine Seite, die man aufsucht, wenn ein Partner auf rein sexueller Basis oder für eine einmalige Angelegenheit gesucht wird. Ja ja, im Internet findet man nahezu alles! Aber es kommt nicht immer das dabei heraus, was man sich vorgestellt hatte.
Der Besagte lernte jedenfalls eine passende junge Frau kennen und vergnügte sich mit ihr. Dass beide anderweitig verheiratet waren, tat der Sache keinen Abbruch. Nach kurzer Zeit wurde die Dame aber schwanger. Sie wollte das Kind gerne bekommen. Mit ihrem Mann wollte sie sich auseinandersetzen. Dem Bekannten sollten keine Pflichten entstehen. Außer die Zahlung von Unterhalt für das Kind natürlich. Er musste in den sauren Apfel beißen. Da er ganz gut verdient, waren die Alimente nicht gerade niedrig. Als ihn aber Vatergefühle drängten, sagte die junge Frau „Nein“. Er habe keinen Anspruch auf Kontakt mit dem Nachkommen, da dies ihre Ehe gefährden könne. Das bemühte Gericht gab ihr recht. Das Verhältnis der beiden war beendet, nur finanziell gab es noch eine Verbindung.
Das kann passieren, denkt man sich vielleicht. Zwei Jahre später passierte aber das Gleiche noch einmal. Wieder hatte die junge Dame das Pech (?), von einer Internetbekanntschaft mit gutem Einkommen geschwängert worden zu sein. Auch hier wurde der Vater natürlich zur Zahlung von Unterhalt herangezogen. Mag man bis dahin noch an einen Zufall oder die Naivität der Beteiligten denken- hatten sie alle noch nichts von Verhütung gehört?- so kam noch ein pikantes Detail ans Licht.
Der Ehemann der Frau ist unfruchtbar. Das Paar wollte aber unbedingt Kinder haben. Nun haben sie zwei Stück. Und bekommen noch Unterhalt dafür. Was könnte man daraus schließen?
Ich weiß es nicht. Es ist vielleicht eine sehr schlaue Art der Familienplanung. Das Internet macht eben vieles möglich und einfach, was früher nur mit viel Aufwand zu erreichen war..