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Plötzlich Pflegefall – Was jetzt nötig ist!

Plötzlich Pflegefall – Was jetzt nötig ist!

Der demografische Wandel unserer Gesellschaft sorgt dafür, dass es immer mehr Menschen gibt, die auf Pflege angewiesen sind. Ende 2017 waren es 3,41 Millionen Menschen – von denen der bei weitem größte Teil Zuhause gepflegt werden. Und etwa die Hälfte aller Pflegebedürftigen wurden von Angehörigen gepflegt.

Viele Menschen werden nicht langsam, sondern durch einen Unfall oder einen Schlaganfall kurzfristig pflegebedürftig, sodass sich die Angehörigen nicht allmählich darauf einstellen können. Dann stehen diejenigen, die für die Pflege ihrer Eltern oder Großeltern verantwortlich sind, vor einer großen Herausforderung. Denn niemand weiß, was alles auf einen zukommt, egal ob man selber pflegen kann, oder nicht.

Die ersten Pflegeschritte organisieren

Pflegeschritte organisieren | © PantherMedia / Miriam Dörr
Pflegeschritte organisieren | © PantherMedia / Miriam Dörr

Sobald feststeht, dass jemand, auch im Sinne des Gesetzgebers, pflegebedürftig ist, können für diesen Menschen Pflegeleistungen beantragt werden. Im rechtlichen Sinne ist jemand pflegebedürftig, wenn die Selbstständigkeit des Menschen aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist. Der Mensch muss körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sein und die Anforderungen an seinen persönlichen Alltag nicht mehr selbstständig meistern können.

Ob jemand tatsächlich pflegebedürftig ist, entscheidet die Pflegeversicherung und orientiert sich dabei an der Einschätzung der Krankenkasse. Anschließend wird der Pflegegrad festgestellt.

Dieser entscheidet sich anhand eines Punktesystems, das darstellen soll, wie stark der Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt ist, seine kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten reduziert sind, er vielleicht psychische Probleme zeigt oder grundlegende Aspekte des Alltags, wie das Anziehen, nicht mehr selbstständig schafft. Anschließend wird dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad von der Pflegeversicherung zugewiesen, der entscheidend für die Leistungen der Versicherung ist.

Abhängig vom Pflegegrad erhalten die Pflegebedürftigen monatliches Pflegegeld von der Pflegeversicherung und ggf. Pflegesachleistungen, wie beispielsweise ein Pflegebett. Besonders für körperlich eingeschränkte Personen ist ein Pflegebett wichtig, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mithilfe eines Pflegebettes können sich Betroffene beispielsweise wieder selbst aufrichten oder aufsetzen. Auch für die Pflegenden erleichtert ein Pflegebett den Alltag deutlich. Das Pflegebett wird von der Pflegeversicherung übernommen, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, dass Bett die Pflege erleichtert, die Beschwerden lindert und dem Betroffenen eine selbstständige Lebensführung ermöglicht.

Angehörige haben Anspruch auf Freistellung

Anspruch auf Freistellung | © PantherMedia / Rüdiger Rebmann
Anspruch auf Freistellung | © PantherMedia / Rüdiger Rebmann

Sobald die Pflegestufe des Angehörigen und dessen Unterbringung gesichert worden ist, muss die Pflege organisiert werden. Nach dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit haben Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung vom Arbeitgeber, um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit steht den Betroffenen das Pflegeunterstützungsgeld zu.

Wenn die Angehörigen eines Pflegebedürftigen in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten, genießen sie außerdem einen Sonderkündigungsschutz von 6 Monaten und können eine verlängerte Pause am Arbeitsplatz nehmen. Wenn der Pflegebedarf länger als 6 Monate anhält, gibt es noch die Möglichkeit 24 Monate Familienpflegezeit zu nutzen.

In der ersten Zeit ist es wichtig, sich über die grundlegenden Pflegetechniken zu informieren. Wer ins kalte Wasser geworfen wurde, muss schnell lernen, wie die Angehörigen richtig hingelegt und hochgehoben werden, wie die Körper-, Mund- und Intimhygiene geht und wie Hilfe bei Mahlzeiten und bei der Medikamentengabe richtig funktioniert. Hierfür gibt es weiterführende Informationen im Internet oder in speziellen Kursen, beispielsweise von Volkshochschulen oder humanitärer Hilfsorganisationen wie ASB, Malteser, Caritas oder Diakonie.

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