Cardsharing Sky

Cardsharing Sky

Sky bietet Millionen von Kunden die neusten Filme und Blockbuster an und auch Sportereignisse wie die Bundesliga werden hier übertragen. Dafür müsse die Nutzer einen monatlichen Betrag zahlen, aus welchem sich Sky finanziert. Doch vielen ist das zu teuer – dennoch möchten sie nicht auf diese Highlight verzichten und nutzen daher das sogenannte Cardsharing. Allerdings ist auf das Thema Cardsharing Sky nicht gut zu sprechen. Somit gehen tausende Euro an Einnahmen illegaler Weise verloren. Ein Überblick zum Cardsharing von Sky.
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Cardsharing Sky Überblick

[dropcap]B[/dropcap]eim sogenannten Cardsharing Sky werden die Inhalte welche übertragen werden von einer Person -meistens kostenfrei- für andere zur Verfügung gestellt. Beim Cardsharing wird eine modifizierte Hardware genutzt. Man teilt also eine Smartcard mit mehreren Nutzern. Dabei wird ein Satellitenreceiver auf den betreffenden Sender von Sky eingestellt. Die Receiver von Sky selbst können dafür allerdings nicht herangezogen werden; diese haben einen eingebauten Schutzmechanismus, welcher dieses Prinzip nicht unterstützt. Man muss dazu andere Receiver kaufen wie eine Enigma2 Box*.

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Die Receiver für das Cardsharing vom Anbieter Sky werden nun zur Entschlüsselung des Senders genutzt. Aller wichtigen Informationen erhalten die Geräte dabei aus dem Internet. Somit können die TV Signale dekodiert werden. Es ist nur nötig, das dies eine Person durchführt, welche ein reguläres Abo bei Sky besitzt. Wo diese Daten allerdings empfangen werden, spielt durch die Verbreitung über das Internet keine Rolle. Die einzige Voraussetzung ist, dass diese Person das Abo bei Sky auf legalem Wege erstanden hat. Mit dem Receiver muss lediglich ein Update der Software durchgeführt werden. Nur so ist es möglich, die Daten von Sky ohne eine entsprechende Abokarten zu empfangen. Oftmals lassen sich die Anbieter des Cardsharings diesen Service des Updates teuer bezahlen.

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Gerichtsurteil zum Sky Cardsharing

Im Jahr 2016 wurde ein Mann erstmalig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt welcher das Cardsharing Sky betrieben hat. Dieses Urteil kommt dem Unternehmen sehr zu Gute und ist aus der Sicht des Unternehmens ein Schritt in die richtige Richtung, um die entstandenen Schäden auszugleichen. Somit werden weitere Vorgehensweisen gegen diese Art von Geschäften von Sky geplant und unternommen. In der Geschäftsführung verspricht man sich von diesem Urteil auch eine Signalwirkung. So sollen zukünftige Einsteiger in diesem Gebiet des Cardsharing abgeschreckt werden. Ebenso wird nach Möglichkeiten gesucht, dieses Konzept grundsätzlich wirkungsvoll zu verhindern.

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Cardsharing Sky wirklich illegal?

Cardsharing | © panthermedia.net / Pablo Calvo G.
Cardsharing | © panthermedia.net / Pablo Calvo G.

Es ist eine ganz klare Angelegenheit. Auch wenn das Cardsharing zu erst verlockend klingt, so ist es dennoch illegal und auch strafbar. Jedes Mal, wenn sich ein Nutzer Leistungen erschleichen möchte, für welcher er nicht zahlt, ist dies nicht rechtens.

Dabei ist das Cardsharing sowohl für den Nutzer, als auch für den Anbieter von Cardsharing-Dienstleistungen strafbar und kann Haftstrafen nach sich ziehen. Beim Cardsharing schlagen bei diesem Vorhaben auch gleich mehrere Verstöße zu Buche. Zum einen liegt ein Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky vor.

Hier ist geregelt, dass die Inhalte nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Aber man verstößt auch gegen das StGB. Insbesondere wird gegen den Paragraphen 263 a des StGB verstoßen. Dieser regelt alle Angelegenheiten, welche im Zusammenhang mit Computerbetrug liegen. Nach diesem Paragrafen ist es verboten, sich oder einem Dritten, einen finanziellen Vorteil durch Computerbetrug zu verschaffen. Dies ist mit dem Teilen der Inhalte beim Cardsharing Sky gegeben. Eine solche Handlung ist dem nach nach dem deutschen Recht strafbar. Diese Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr bestraft. Je nach Schwere des Vergehens können auch Haftstrafen für bis zu zehn Jahren verhängt werden.

 

Doch man verstößt nicht nur gegen das StGB, sondern auch gegen das Urheberrecht. Da Sky die Urheberrechte an bestimmten Sendungen erst erwerben musste, müssen die Kunden für die Nutzung dieser Inhalte auch Gebühren zahlen. Wer dies nicht tut, der umgeht den Schutz der Urheberrechte. Des Weiteren wird noch das ZKDSG verletzt. Dies ist ein Gesetz, welches sich mit dem Schutz des Zugangs zu bestimmten Diensten beschäftigt.

Wer also bei Cardsharing Sky einsteigt, der verletzt gleich mehrere Gesetze und Bestimmungen und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ebenfalls ist es Sky vorbehalten, sowohl vom Verbreiter, als auch vom Nutzer, Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Schadensersatzes hängt dabei vom tatsächlich entstandenen Schaden ab.

Anwendungsbereiche Cardsharing Sky

 

Oftmals findet dieses verbotene Geschäftsmodell im Internet Anwendung. Hier verkaufen „schwarze Schafe“ illegal die Updates für einen einmaligen Preis an den Nutzer eines Receivers und schalten ihn auch Sky frei. Der Vorteil für den Kunden ist, dass kein Abo abgeschlossen werden muss, sondern nur eine einmalige Update-Gebühr fällig wird.

Ebenfalls ist es möglich, solche Updates kostenfrei zu finden und sich so illegal an Sky zu bereichern. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist der Mehrfamilienhaushalt. Mit dem Cardsharing Sky – Konzept werden so mehrere Fernseher in einer Wohnung bedient. Normaler Weise ist dies ohne eine Zweitkarte nicht möglich, da jeder Receiver von Sky eine eigene Smartcard benötigt.

Fazit zum Cardsharing Sky

 

Bereits in der vergangen Zeit wurden viele Nutzer und auch Anbieter des Services zu Strafen verurteilt. Das Cardsharing ist und bleibt illegal und stellt eine Straftat dar. Da es nicht sehr einfach ist, seinen Receiver darauf einzustellen, kann der Nutzer oder auch der Anbieter nicht behaupten, er hätte davon nichts gewusst. Somit wird bewusst eine Straftat begangen und dem Unternehmen und den Urhebern der Inhalte geschadet.

Wer derartige Leistungen nutzen möchte, der muss auch dafür bezahlen. Wer mit dem Gedanken also gespielt hat, seinen Receiver für dieses Modell zu Verfügung zu stellen, der sollte dies gründlichst überlegen, da er sich in jedem Fall strafbar machen würden. Eine legale Alternative ist dabei eine günstige Zweitkarte, mit welcher auch ein zweiter Receiver auf legalen Wege Sky empfangen kann.

Ausgewählte Kennzahlen der Sky Deutschland AG in den Jahren 2012 und 2013
2012 2013
Umsatz (in Mio. Euro) 1.333,2 1.546,4
EBITDA (in Mio. Euro) -47,5 34,7
Gewinn bzw. Verlust (in Mio. Euro) -192,5 -133,1
Direkte Abonnenten (in 1.000) 3.363 3.667
Premium HD Abonnenten (in 1.000) 1.514 1.799
Kündigungsquote* (in %) 11,8 11,2
Programm-ARPU** (in Euro) 31,9 33,51
Anzahl der Mitarbeiter (Ganztagskräfte) 1.939 2.084

Alle weiteren Informationen zur Statistik finden Sie auf Statista

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