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Es gibt kaum Ausnahmen für die Anschnallpflicht in Pkws

Es gibt kaum Ausnahmen für die Anschnallpflicht in Pkws

Seit einigen Tagen wird hierzulande heftig darüber diskutiert, ob eine generelle Helmpflicht für Radfahrer einzuführen sei. Wie bei fast allen Themen gibt es sowohl Befürworter als auch strikte Gegner dieses Vorschlags.

Ich persönlich denke, dass jeder Radfahrer selbst entscheiden sollte, inwieweit er einen Kopf schützen möchte oder nicht – so wie bisher auch. In diesem Zusammenhang habe ich eine interessante Diskussion im Radio gehört, bei der die meisten Teilnehmer ebenso dachten. Ein Herr allerdings erzählte etwas, das zum einen komplett am Thema vorbeiging und zum anderen so absurd war, dass es mir fast die Sprache verschlug: er hat sich und seine Frau von der allgemeinen Gurtpflicht im Pkw befreien lassen. Seinen Angaben zufolge ging das wohl denkbar einfach: er ging zu einem Hausarzt, bat ihn um ein entsprechendes Attest, welches er auch prompt erhielt (angeblich, ohne Gründe für den Wunsch nach Befreiung der Gurtpflicht anzugeben!). dieses Attest muss er nun beim Autofahren immer mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen; somit müsse er keine Strafe wegen Nicht-angeschnallt-Seins zahlen.

Ich weiß nicht, ob das wirklich stimmt oder ob der Mann die anderen Diskussionsteilnehmer nur veräppeln wollte. Allerdings frage ich mich, worin der Sinn von solch einer Befreiung liegt. Wenn dieser Mann jetzt total fett wäre und somit von seinem Anschnallgurt erwürgt, erstickt oder erdrosselt werden könnte, würde ich ihn ja noch verstehen – doch davon erwähnte er nichts. Warum also solch ein Procedere? Er schnallt sich doch zu seiner eigenen Sicherheit an und nicht, um einem Verkehrspolizisten eine Freude zu machen… Schon bei recht geringen Geschwindigkeiten könnte ein eventueller Unfall für ihn nicht so positiv ausgehen. Wie dumm muss man also sein, wenn man sich offiziell einen Freibrief beschafft, um stärkere/schwerere Verletzungen in Kauf zu nehmen? Allerdings glaube ich, dass dieser Mann schichtweg gelogen hat, denn laut § 21 a der StVO ist es vorgeschrieben, sich in einem Kfz anzuschnallen.

Bei „bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Anlegen von Sicherheitsgurten gewährt werden“. Dies können zum einen körperliche Behinderungen sein, dann braucht der Betroffene neben seinem Attest aber auch noch einen Behindertenausweis. Zum anderen können diese Ausnahmegenehmigungen bei zu geringer Körpergröße erteilt werden. Beispielsweise las ich über eine Frau, die unter 1,50 m groß war. Da bei ihr die Gefahr bestand, der Gurt könne sie erwürgen, brauchte sie sich nicht anzuschnallen. Ansonsten habe ich leider keine weiteren Möglichkeiten gefunden, weswegen man sich von der Anschnallpflicht befreien lassen könnte…

Witziger Weise müssten – jedenfalls theoretisch – selbst Briefträger und Zeitungszusteller, die mit dem Auto von Haus zu Haus fahren, sich jedes Mal beim Einsteigen wieder anschnallen…

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