Dieser Beitrag wurde geschrieben am Mittwoch, März 18th, 2009 um 15:32 Uhr und ist abgelegt in der Rubrik Allgemein. Hier gibt es den RSS 2.0 Kommentar-Feed. Du kannst einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Deiner Seite erstellen.
Die deutschen Steuerbehörden bekommen mehr Macht: Banken dürfen den Finanzämtern Kundendaten künftig auch dann weiterleiten, wenn gar kein Verdacht auf Hinterziehung vorliegt – so hat es der Bundesfinanzhof entschieden. Damit wird das deutsche Bankgeheimnis weiter aufgeweicht.
München – Bankkunden müssen künftig häufiger mit einer Kontrolle ihrer Konten rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem am Mittwoch in München bekanntgegebenen Urteil die Schwelle für sogenannte Kontrollmitteilungen an die Finanzämter gesenkt. Eine solche Mitteilung ist danach zulässig, wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der Steuererklärung vorliegen, nicht erst bei einem Verdacht auf eine Straftat.
Quelle: spiegel.de
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